Barrierefreiheit

Barrierefreies Internet

Barrierefreies Internet und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind die Grundpfeiler einer professionellen Website.

Das übergeordnete Ziel ist es, sämtliche Inhalte allen Menschen bestmöglich zugänglich zu machen.

Dabei verstehen wir die Barrierefreiheit dieser Website immer als Prozess und nie als Status Quo.

Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache

Hinweis: Dieses Video wurde mithilfe des "Kommunalen Gebärdensprach-Avatars" erstellt. Perspektivisch sollen auch Untertitel angezeigt werden. Sobald diese verfügbar sind, werden sie hier ergänzt.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.konstanz.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Konstanz. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback‐Formular benutzen.

Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der  Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.

Gemäß der Vorgaben der BITV 2.0 gibt es Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website. Ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) ist in Planung:

2. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

  • Geodaten und Stadtpläne können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Vor allem PDF‐Dokumente wie die Öffentlichen Bekanntmachungen, das Ortsrecht sowie Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich. Zu Flyern und Broschüren liegen meist zugängliche Informationen auf den entsprechenden Webseiten vor.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von konstanz.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Externe Inhalte, die als iFrames auf konstanz.de eingebettet werden, können nicht barrierefrei sein.


Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadt Konstanz in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt und zuletzt am 11. Januar 2024 aktualisiert.

4. Barrieren melden

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Unter Barrieren zum Internetauftritt melden können Sie uns über ein Kontaktformular eine Nachricht senden. Wir werden zeitnah darauf reagieren.

Den Behindertenbeauftragten der Stadt Konstanz können Sie wie folgt erreichen: 

Stephan Grumbt
Behindertenbeauftragter
 
Telefon 07531 900-2534
E-Mail stephan.grumbt@konstanz.de
Webseite www.konstanz.de/behindertenbeauftragter

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Die 3 Säulen zur Barrierefreiheit

barrierearmes Design

  • Kontrastreiches Layout
  • Links und Text können klar voneinander getrennt werden.
  • Verzicht auf Layoutgrafiken

CMS und Templates – optimiert auf Barrierefreiheit

  • Skalierbare Schriften / Layout über die Zoomfunktion des Browsers
  • Die Website basiert auf einem CSS/LESS-Layout.
  • Die notwendigen eingebetteten Grafiken sind mit einem Alternativtext versehen.
  • Verzicht auf ein Tabellenlayout
  • Klare Benutzerführung und Verzicht auf eine grafische Navigation
  • Navigationsaufbau in Listendarstellung und Auszeichnung als Navigation
  • Verwendung von Sprungmarken
  • Verzicht auf automatische Popups

Redaktion – immer alle im Blick

  • Tabellen werden nur für tabellarische Inhalte verwendet.
  • Verlinkungen in neue Browserfenster werden gekennzeichnet.
  • Strukturierter Inhalt mit Überschriften und weiteren Elementen
  • Beschreibung der verwendeten Bilder und platzierten Verlinkungen mit Alternativbezeichnungen.

Rechtliche Grundlagen

  • Die Richtlinien für Barrierefreiheit definiert die WCAG.
  • Als Maßstab für Barrierefreiheit gilt die europäische Norm EN 301 549.
  • Bezüglich des Webs gibt diese Norm die Level A und AA des internationalen Standards, der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, wieder.
  • In der deutschen Gesetzgebung wird die Barrierefreiheit im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt.