Waldbrandgefahr

Hinweise zu offenem Feuer und zur Nutzung der Grillplätze

Grillstelle im Wald mit Bänken drum herum

In den heißen Sommermonaten herrscht in der Regel eine erhöhte Waldbrandgefahr. Aktuell gilt für Konstanz Stufe 3 von 5 in der Einschätzung der Waldbrandgefahr. Das bedeutet eine „hohe Brandgefahr“.

Gemäß dem Landeswaldgesetz ist jeweils vom 1. März bis zum 31. Oktober die Nutzung von offenem Feuer im Wald untersagt – auch das Rauchen. Das gilt bis zu einem Bereich von 100 Metern vor dem Waldrand. Die Feuerwehr und die Stadtverwaltung bitten um Beachtung.

Nutzung öffentlicher Grillplätze

Insgesamt 15 öffentliche Grillstellen wurden in Konstanz und in den Ortsteilen eingerichtet. In diesem Rahmen möchte die Verwaltung auch darauf aufmerksam machen, dass für die Nutzung der öffentlichen Grillplätze die Benutzungssatzung und die daraus hervorgehenden Regeln zu beachten sind. Feuerstellen sind sorgfältig zu beaufsichtigen, so dass bei diesen heißen Temperaturen keine Brandgefahr entsteht. Grillstätten dürfen zudem erst nach vollständigem Erlöschen des Feuers verlassen werden. Im Detail bedeutet das:

 
Die Grillplätze stehen allen in gleichem Maße zur Verfügung. Die Benutzung kann vorübergehend eingeschränkt werden, wenn zum Beispiel eine Reinigung durch die Technischen Betriebe oder die Bauhöfe ansteht oder Waldbrandgefahr herrscht. Gegrillt werden darf generell zwischen 8 Uhr morgens und 24 Uhr nachts. Dabei ist die Nachtruhe ab 22 Uhr zu beachten. Eine Ausnahme sind die Grillplätze Brandberg, Tabor und Ulmisried, denn hier gibt es keine zeitliche Nutzungseinschränkung.

Wer mit Holz grillen möchte, sollte auf der Grillvorrichtung nur unbehandeltes und gut abgelagertes Feuerholz verwenden. Nur in der Grillzone im Herosé-Park darf kein offenes Holzfeuer entfacht werden. Bei Holzfeuern bitte darauf achten, dass die Größe des Feuers der Grillstelle angemessen ist. Brennholz und Holzkohle darf nur mit geeigneten Zündhilfen, wie Grillanzünder oder Pasten, in Brand gesetzt werden. Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist das Entzünden eines Feuers nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.


Die Grillplätze sind pfleglich zu benutzen und sauber zu halten. Auch die benachbarten Grundstücke dürfen nicht verunreinigt werden. Anfallender Müll ist zu entsorgen oder wieder mitzunehmen. Die Ascheimer am Grillplatz sind
ausschließlich für die Entsorgung der erkalteten Asche- und Grillkohlereste zu verwenden. Die Feuerstelle darf erst nach völligem Erlöschen des Feuers verlassen werden.

Das Übernachten und Lagern sowie das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen o.ä. sind nicht gestattet. Generell dürfen die Grillplätze nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden und auch die Nutzung von Stromaggregaten oder Lautsprechern ist nicht erlaubt. Mitgebrachte Hunde sind anzuleinen.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für Beschädigungen und Verluste an den Einrichtungen haften die Nutzer, sofern diese in Zusammenhang mit der Benutzung verursacht wurden. Schäden sind dem Amt für Stadtplanung und Umwelt unverzüglich mitzuteilen. Zum Schutz öffentlicher Anlagen und der Ufer ist es verboten, außerhalb der offiziellen Grillstellen zu grillen oder Feuer zu machen.

Freizeitanlagen

Eine interaktive Stadtkarte zeigt die Konstanzer Spielplätze und Grillplätze als „Point of interest“ (POI) auf. Mit Klick auf die einzelnen Punkt erhalten BesucherInnen weiterführende Informationen, wie zum Beispiel die genaue Adresse.

(Erstellt am 28. Juni 2022 16:18 Uhr / geändert am 12. Juli 2022 16:38 Uhr)