Waldbrandgefahr

Bitte um erhöhte Vorsicht

Aktuell gilt für Konstanz Stufe 3 von 5 in der Einschätzung der Waldbrandgefahr. Das bedeutet eine hohe Brandgefahr. Gemäß dem Landeswaldgesetz ist vom 1. März bis zum 31. Oktober die Nutzung von offenem Feuer im Wald untersagt – auch das Rauchen. Das gilt bis zu einem Bereich von 100 Metern vor dem Waldrand. Die Feuerwehr und die Stadtverwaltung bitten um Beachtung.
 
In diesem Rahmen möchte die Verwaltung auch darauf aufmerksam machen, dass für die Nutzung der öffentlichen Grillplätze die Benutzungssatzung und die daraus hervorgehenden Regeln zu beachten sind. Feuerstellen sind sorgfältig zu beaufsichtigen, so dass bei diesen heißen Temperaturen keine Brandgefahr entsteht. Grillstätten dürfen zudem erst nach vollständigem Erlöschen des Feuers verlassen werden.

(Erstellt am 22. Juni 2022 10:38 Uhr / geändert am 28. Juni 2022 16:58 Uhr)