Gemeinderat aktuell

Die Ergebnisse der Sitzung vom 17. Dezember – Video-Podcasts hier abrufbar

Auf der Tagesordnung der Sitzung standen rund 30 Punkte.
Videos der Tagesordnungspunkte unter www.konstanz.de/podcast

Die Themen im Überblick:

Impfzentrum im Landkreis Konstanz – Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung im Falle einer Benennung des Bodenseeforums als weiteres Impfzentrum für den Kreis Konstanz gemeinsam mit der Betriebsleitung die hierfür erforderlichen Schritte umzusetzen.

Beschaffung von Sprechstellen für das Bodenseeforum Konstanz – Auch im kommenden Jahr sollen im Veranstaltungshaus zahlreiche Gremiensitzungen unter Pandemie-Bedingungen stattfinden. Sowohl für Sitzungen in Präsenz als auch für hybride Sitzungen (d.h. Sitzungen, bei denen die Teilnehmenden sowohl vor Ort als auch digital zugeschalten werden) sind Sprechstellen notwendig. Bisher hat das Bodenseeforum für die Gremiensitzungen eine entsprechende Diskussionsanlage angemietet. Aus wirtschaftlichen Gründen möchte das Bodenseeforum im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan 2021 eine Diskussionsanlage anschaffen. Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung der Anlage im Wert von 50.000 Euro zu und bewilligte dazu außerplanmäßige Mittel.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Südwestdeutschen Philharmonie Konstanz ­ Der Rat stellte den vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebs Südwestdeutsche Philharmonie Konstanz zum 31.12.2019 fest und erteilte der Intendantin Insa Pijanka für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 Entlastung.

Freiwillige Zahlung an Gastkünstler*innen für die seit dem 15. März 2020 ausgefallenen Konzerte der Südwestdeutschen Philharmonie – Der Gemeinderat beschloss die freiwillige Zahlung an GastkünstlerInnen für die seit dem 15.  März 2020 ausgefallenen Konzerte der Südwestdeutschen Philharmonie in folgender Staffelung: Für Einzelgagen bis 500 € pro Konzert: 100%. Hierbei handelt es sich vor allem um Kammermusikgagen, welche sowieso schon sehr 
niedrig angesetzt sind. Für Kammermusikgagen, welche nach TVK erfolgen: 50%. Für Einzelgagen über 1.000 Euro pro Konzert: 25%; dies betrifft vor allem Gastsolisten und Dirigenten der „großen“ Orchesterkonzerte. Das Gesamtvolumen dieser Zahlungen liegt im Jahr 2020 bei ca. 60.000 Euro.
 
Digitale Sitzungen – Um digitale Sitzungen durchführen zu können, beschloss der Gemeinderat ab 2021 eine entsprechende Änderung / Ergänzung der Hauptsatzung.
 
Wiederbesetzung der Stelle der/des ersten Beigeordneten – – Die Amtszeit von Bürgermeister Dr. Andreas Osner endet am 30. Juni 2021. Der Rat beschloss das Verfahren der Ausschreibung für die Wiederbesetzung. Das Verfahren richtet sich nach der Gemeindeordnung (Gemo), nach der die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen ist. Die Wahl kann deshalb frühestens im April 2021 durchgeführt werden.
 
Stadtwerke Konstanz GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages – Die Stadtwerke Konstanz GmbH sollen in die Lage versetzt werden, Parkhäuser und Tiefgaragen errichten und betreiben zu können. Dazu muss der Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag (§ 2) geändert bzw. ergänzt werden. Die Änderungen der §§ 12, 13 und 15 sollen ermöglichen, die Arbeit des Aufsichtsrates sowohl hinsichtlich der Durchführung von Sitzungen und der Beschlussfassung sowie auch hinsichtlich der damit in Zusammenhang stehenden Gremienarbeit vollständig digital abzuwickeln. Der Rat ermächtigte OB UliBuchardt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Konstanz GmbH der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Konstanz GmbH zuzustimmen.
 
Stadtwerke Konstanz GmbH – Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Zuschussregelung wegen der BGK-Bädergesellschaft mbH – Der Gemeinderat stimmte der Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Zuschussregelung wegen der BGK – Bädergesellschaft Konstanz mbH zwischen der Stadt Konstanz und der Stadtwerke GmbH zu. Die Vertragsänderung tritt am 01.01.2021 mit einer Laufzeit von einem Jahr in Kraft.
Der Vertrag über die Zuschussregelung wird aufgrund defizitärer Angebote im Bereich Mobilität für 2021 hinsichtlich der vereinbarten Zieldividende sowie des maximal vereinbarten, von der Stadt zu gewährenden Zuschusses geändert .

Anpassung der Mietpreisordnung für das Kulturzentrum am Münster – Der Gemeinderat beschloss die neue Mietpreisordnung für das Kulturzentrum am Münster. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise treten die Mietpreise in einer ersten Erhöhungsstufe zum 01.01.2021 sowie mit einer zweiten Erhöhungsstufe ab dem 01.01.2022 in Kraft.  Insgesamt werden die Grundmieten um 25 % im Vergleich zu den bisherigen Mietpreisen erhöht.
 
Beitragsordnung 2021 der vhs – Der Gemeinderat stellte aufgrund des vorgelegten Wirtschaftsplans und der Beitragsordnung für das Geschäftsjahr 2021 einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 408.134,81 € für die vhs Landkreis Konstanz e.V. bereit. Der Wirtschaftsplan enthält Einsparungen der vhs in Höhe von 136.000 Euro und sieht eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge um insgesamt 348.158,99 Euro gegenüber dem aktuellen Geschäftsjahr vor. Der Erhöhungsbetrag wird laut Beitragsordnung nach dem festgelegten Schlüssel anteilig auf die Mitglieder verteilt werden.
 
Sportförderprämie Jugendmannschaften – Die Sportförderrichtlinien der Stadt Konstanz werden um eine Leistungssportprämie für Jugendmannschaften erweitert. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation kann die zusätzliche Förderung von Jugendmannschaften frühestens zum Haushaltsjahr 2022 aktiviert werden. Sofern der Spielraum dann besteht, müssen die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 80.000 Euro in die Haushaltsplanberatungen eingebracht werden.
 
Rückerstattung von Elternbeiträgen wegen Corona – Die durch den Corona-Lockdown ausgefallenen Elternbeiträge für die freien Träger von Kindertageseinrichtungen und für die Betreuungsvereine an den Grundschulen werden löaut Ratsbeschluss in voller Höhe erstattet. Ebenso die ausgefallenen Einnahmen für Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung. Zur Deckung der Kosten sollen die Mittel aus dem Corona-Soforthilfepaket des Landes herangezogen werden.
 
Gestaltungssatzung/Örtliche Bauvorschriften "Ortsmitte Wollmatingen" - Aufstellungsbeschluss – Der TOP wurde abgesetzt.
 
Sanierungsgebiet "Ortsmitte Dettingen" – Der Rat fasste den Planungsbeschluss für die konkrete Neuplanung für die reduzierte Seniorenwohnanlage in der Ortsmitte und der damit verbundenen Herstellung einer gemeinsamen Tiefgarage sowie der Neugestaltung des Dorfplatzes. Das Gremium beschloss weiterhin, die für die Planung bis Leistungsphase 2 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € (vom seit 09.07.2020 gesperrten Haushaltsansatz in Höhe von 547.188 €) zu entsperren und der Übertragung nach 2021 zuzustimmen.
 
Bürgerhaus Dettingen – Der bestehende Projektbeschluss für die Umgestaltung des „alten Schulhauses“ in ein Bürgerhaus wurde vom Rat nach der vorliegenden Planung (ohne angrenzende Tiefgarage) und den dargestellten Kosten neu gefasst. Die notwendigen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen neu eingeplant werden und für den Umbau des Bürgerhauses somit im Jahr 2021 500.000 Euro, im Jahr 2022 1.05 Millionen Euro und im Jahr 2023 600.000 Euro (inklusive energetischen Maßnahmen) bereitgestellt. Für die Ausstattung werden im Jahr 2022 240.000 Euro eingeplant.

Feuerwehrgerätehäuser in Dingelsdorf und Dettingen mit angegliedertem Bauhof – Der Rat fasste den Bau neuer Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Dingelsdorf und Dettingen fassen. Das Gremium erteilte die Projektbeschlüsse für das Gerätehaus Dingelsdorf für rund 3,55 Mio. Euro (inklusive Einrichtung und Außenanlagen) sowie für das Gerätehaus Dettingen für rund 3,75 Mio. Euro (incl. Einrichtung und Außenanlagen, Mehrkosten gegenüber Dingelsdorf um 200.000 Euro, für den zusätzlichen Abbruch der alten Tennishalle und Entsorgung von deren Altlasten). Der Rat beschloss weiterhin, den zusätzlich angegliederten Bauhof mit im Bauantrag genehmigen zu lassen. Der Bauhof wird mit einer eigenen Vorlage in die Haushaltsplanberatungen 2021 ff. eingebracht. Die Verwaltung erhält den Auftrag zur Verwertung des Altgrundstücks FW Dettingen (vorzusehen ist der Verkauf zu Wohnzwecken an die WOBAK) und dass mögliche Erlöse / Verkehrswerte in die Finanzplanung nach Abstimmung mit der WOBAK mit aufgenommen.

Friedhöfe Konstanz – Die Bestattungsgebühren werden zum 1. Januar 2021 angepasst. Die entsprechende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Konstanz über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen wurde vom Rat beschlossen.

Beschlossene Prüfberichte:
Wirtschaftsplan der Technischen Betriebe Stadt Konstanz für die Jahre 2021/2022 mit Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht Feststellung des Jahresabschlusses der Technischen Betriebe Stadt Konstanz zum 31.12.2019 Änderung der Satzung der Stadt Konstanz über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) Änderung der Satzung der Stadt Konstanz über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung - AbfWS) Feststellung des Jahresabschlusses der Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz zum 31.12.2019 Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz für die Jahre 2021/2022 mit Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht Sanierung des Pumpwerks Dettingen - Projektbeschluss
 
Angelegenheiten des Stiftungsrates:

Unverändert vom Rat beschlossen wurden:
Prüfungsbericht über die allgemeine Finanzprüfung der
- Spitalstiftung Konstanz 2011-2016
- Pflegeeinrichtungen 2011-2016
- Eigenbetrieb Klinikum Konstanz 2011-2012
- Eigenbetrieb Medizinisches Versorgungszentrum 2011-2015
Wirtschaftsplan 2021 - Pflegeeinrichtungen Wirtschaftsplan 2021 - Kernstiftung Jahresabschlussbericht 2016 für den Eigenbetrieb Medizinisches Versorgungszentrum der Spitalstiftung Entscheidung über die Beauftragung der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Medizinisches Versorgungszentrum der Spitalstiftung (MVZ) Entscheidung über die Beauftragung der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der MVZ GmbH

Nationale Wasserstoffstrategie: Chancen und Möglichkeiten für die Stadt Konstanz – Der Antrag wurde zurückgezogen (Antrag)

Gebührenfreies Parken auf dem Parkplatz Döbele – Dem Vorschlag der Verwaltung, während des laufenden Lockdowns vom 18.12.2020 bis zum 10.01.2021 erneut auf Parkgebühren für den Döbele-Parkplatz zu verzichten, stimmte der Rat zu. Bis zum 10. Januar kann der Parkplatz von allen Verkehrsteilnehmern kostenlos genutzt werden.

Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und Beschlüsse unter: www.konstanz.sitzung-online.de

Videos der Tagesordnungspunkte unter www.konstanz.de/podcast

 

(Erstellt am 18. Dezember 2020 10:29 Uhr / geändert am 28. Dezember 2020 12:57 Uhr)