Ab Januar 2023: Mehrwegalternativpflicht

Mehr Mehrweg für weniger Einwegplastik

Mehrwegbecher
Mehrwegbecher sind die nachhaltige Alternative zu Einwegplastikbechern. 

Ab 01.01.2023 tritt die Mehrwegalternativpflicht in Kraft. Die bundesweite Regelung soll die seit Jahren wachsende Menge an Essens- und Getränkeverpackungen aus Einwegplastik erheblich reduzieren. Die Mehrwegalternativpflicht ist Teil der Einwegkunststoffrichtlinie, mit der die Bundesregierung den verschwenderischen Umgang mit Plastik reduzieren und damit die Umwelt schützen will. 

Überall, wo Speisen und Getränke für den unmittelbaren Verzehr bzw. zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen angeboten werden, gilt ab dem Jahreswechsel die Pflicht, eine Mehrwegalternative anzubieten. Diese darf nicht teurer sein als die Einwegkunststoffvariante und es muss aktiv darauf hingewiesen werden. 

Ausgenommen von der Mehrwegalternativpflicht sind Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitenden und einer Gesamtfläche nicht größer als 80 m2. Allerdings müssen diese kleinen Betriebe Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, Speisen und Getränke in selbst mitgebrachten Mehrwegbehältnissen mitzunehmen. Wichtig: Für eine Ausnahme von der Mehrwegalternativpflicht müssen beide Kriterien erfüllt sein. Filialbetriebe werden gemeinsam betrachtet, entscheidend für die Ausnahmen sind die Zahlen des Gesamtbetriebes, nicht der einzelnen Filiale. 

Mit der Mehrwegalternativpflicht soll die Menge an Verpackungsabfällen und damit auch der Müll im öffentlichen Raum wirksam reduziert werden. Gut verständliche und umfassende Informationen zu den Details und möglichen Alternativen sind beim Umweltministerium Baden-Württemberg, bei dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und der Deutschen Umwelthilfe zu finden. 

Die Stadt Konstanz hat schon früh versucht, Gastronomische Betriebe auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen im To-Go-Bereich zu unterstützen: Zur Einführung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie kann eine Förderung von bis zu 250 Euro beantragt werden. Das Förderprogramm läuft bis Jahresende, Anträge können noch bis einschließlich 15.12.2022 gestellt werden.

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(Erstellt am 02. Dezember 2022 09:48 Uhr / geändert am 02. Dezember 2022 09:56 Uhr)