Gemeinderat tagt am Donnerstag

Rund 20 Punkte stehen auf der Tagesordnung der Sitzung am 24. Oktober 2019. Die öffentliche Sitzung beginnt um 15 Uhr im Ratssaal.

Angelegenheiten des Gemeinderates:

Angelegenheiten des Gemeinderates:

Organisation und Durchführung der OB-Wahl 2020 – Die OberbürgermeisterInnen-Wahl soll den für 5. Juli 2020 terminiert werden. Als Termin für eine eventuelle Neuwahl wird der 26. Juli 2020 vorgeschlagen. Die öffentliche Vorstellung der KandidatInnen ist am 17. Juni 2020 im Bodenseeforum vorgesehen. In der Ratssitzung am 19. November 2019 soll der Wahlausschuss gebildet werden. Ausgeschrieben werden soll die Stelle am 24./25. April 2020.
 
Gesamtverkehrskonzept mit Kreuzlingen – Der Schweizer Bund beteiligt
sich finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen. Da die Stadt Konstanz mit Kreuzlingen eine Agglomeration bildet, kann auch sie von der Schweizer Förderung profitieren, wie zuletzt bei der Finanzierung des Rheinsteigs. Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzepts. Die Stadt Konstanz soll sich mit rund 75.000 Euro an den Kosten beteiligen. Der Beschluss des Schweizer Parlaments ist im Herbst vorgesehen.
 
Einführung der elektronischen Akte – Die Verwaltung will bis Ende des Jahres 2021 flächendeckend die eAkte einführen. Das Dokumentenmanagementsystem (DMS) bzw. die eAkte ist die Basiskomponente für alle dokumentenbasierten elektronischen Prozesse und Verfahren.
 
Jahresabschluss und Geschäftsbericht 2018 der vhs Landkreis Konstanz e.V. – Die vhs Landkreis Konstanz e.V. blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018 zurück. Die Veranstaltungszahlen und die Zahl der durchgeführten Unterrichtseinheiten bewegen sich auf dem sehr guten Niveau des Vorjahres. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht verlief das Jahr sehr positiv. Mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 37.000 Euro konnte an das erfreuliche Jahresergebnis des Vorjahres angeschlossen werden. Dem Rat werden der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht 2018 vorgelegt.
 
Bodenbelagsarbeiten an der Unterführung Marktstätte – Ziel ist es, alle förderfähigen Bauarbeiten an der Unterführung der Marktstätte innerhalb des Bewilligungszeitraumes (bis April 2021) umzusetzen. Von den in der mittelfristigen Finanzplanung für die Unterführung bereitgestellten Mittel sind nur noch 500.000 Euro erforderlich und sollen im Jahr 2020 im Rahmen des Nachtragshaushaltes zur Verfügung gestellt werden. Die bisherigen Einnahmen aus der Förderung von 700.000 Euro sollen um rund 400.000 Euro im Jahr 2020 auf insgesamt 1,1 Millionen Euro erhöht werden. Die nicht förderfähigen Arbeiten werden vorerst – aufgrund der Hochkonjunktur – nicht ausgeführt und daher die restlich zur Verfügung gestellten HH-Mittel in Höhe von weiteren 500.000 Euro nicht beansprucht werden.
Verlagerung des Technologiezentrums Konstanz – Der Beschlussantrag sieht neben der Verlagerung auch die organisatorische Neuausrichtung sowie inhaltliche Weiterentwicklung des TZK vor. Geplant ist, in Zukunft einen Geschäftsbereich „Technologiezentrum“ in die Stabstelle der Wirtschaftsförderung einzugliedern, die sich künftig um das Vermietgeschäft kümmern wird. Für die inhaltliche Angebotsweiterentwicklung soll zudem die Stelle eines Gründungsmanagers beziehungsweise einer Gründungsmanagerin geschaffen werden, um die Angebote für Start-ups zu bündeln und zu koordinieren. Der bislang für die Vermietung zuständige TZK e.V. soll sich künftig ganz auf die Themen Bildung und Wissensvermittlung im Bereich Existenzgründung konzentrieren.
Für die Verlagerung sollen etwa 4.240 Quadratmeter Fläche auf dem Innovationsareal angemietet werden. Die Fläche soll direkt vom Eigentümer, der Konstanz Invest GmbH (Tochterfirma von i+R), angemietet werden.
 
Döbele-Areal: Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan und Grundsatzbeschluss zur Grundstücksvergabe – Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Döbele-Areals zu einem zukunftsfähigen und lebendigen Wohnquartier geschaffen werden. Darüber hinaus soll auf eine Vergabe des gesamten Areals an einen einzelnen Investor verzichtet werden, um stattdessen eine kleinteilige Konzeptvergabe für den Wohnungsbau durchzuführen. Der Zeitplan sieht folgende Realisierungsabschnitte bis 2023 vor: die Anpassung im Hochwasserschutz am Grenzbach von Mitte 2019 bis Anfang 2021, die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Döbele Mitte 2019 bis Mitte 2021, die Planung und Umsetzung der Verkehrserschließung von Anfang 2020 bis Ende 2022, die Vorbereitung und Ausschreibung zum Mobilitätspunkt Anfang 2020, die Vorbereitung und Ausschreibung zur Konzeptvergabe für den Wohnungsbau ebenfalls Anfang 2020 sowie die Realisierung des Wohnungsbaus und des Mobilitätspunkts ab Anfang 2023.

Städtebaufördermittel für den Abbruch der ehemaligen Turnhalle der Schule Zoffingen – Mit der Caritas (Bauherr) soll ein städtebaulicher Vertrag über den Abbruch der ehemaligen Turnhalle geschlossen werden. Die förderfähigen Kosten sollen auf bis zu 300.000 Euro festgelegt werden. 60 Prozent davon sollen aus Städtebaufördermitteln gewährt werden. Der städtische Anteil (40 Prozent) in Höhe von maximal 120.000 Euro soll im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt im Jahr 2020 bereitgestellt werden.
 
Besetzung von Ausschüssen aus dem Internationalen Forum – Der Rat soll die vorgeschlagenen Mitglieder des Internationalen Forums in den Kulturausschuss, den Bildungsausschuss und den Sportausschuss, den Sozialausschuss und den Jugendhilfeausschuss sowie in den Präventionsrat berufen.
 
Satzungsänderung: Aus „Ältestenrat“ wird „Fraktionsbesprechung“ – Der Gemeinderat soll folgende Änderung der Hauptsatzung beschließen: Der Gemeinderat bildet zur Beratung des Oberbürgermeisters in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des Gemeinderates einen Ältestenrat gemäß § 33a GemO. Dieser trägt die Bezeichnung „Fraktionsbesprechung“ (entsprechend § 33a GemO). Vorsitzender des Gremiums ist der Oberbürgermeister.
 
Klimapartnerschaft mit dem Stamm der Borari (Brasilien) – Die Verwaltung schlägt vor, die Rahmenbedingungen für eine Klimapartnerschaft zwischen der Stadt Konstanz und dem Stamm der Borari im brasilianischen Bundesstaat Para zu klären und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Durch diese Klimapartnerschaft könnte aus Sicht der Verwaltung ein Zeichen der internationalen Solidarität gesetzt werden, aber auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Amazonas und der Borari seitens der Stadt unterstützt werden.
 
Beraterleistungen für das Projekt "Change 2030 – Zukunft findet Stadt" – Ab 2019 beginnt das Personal- und Organisationsamt mit einem umfangreichen Personal-/ Organisationsentwicklungsprozess, der durch eine Beraterfirma, die über ein breites Erfahrungsspektrum mit Änderungsprozessen in größeren Organisationen verfügt, begleitet und unterstützt werden soll. Der Gemeinderat hat die Beratungsleistung für den Haushalt 2019/ 2020 bewilligt. Für die erforderliche europaweite Ausschreibung wird ein Beschaffungsbeschluss durch den Gemeinderat benötigt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Schottenplatz": 3. Änderung zum städtebaulichen Rahmen- und Kostenübernahmevertrag – Aufgrund der fehlenden Nachfrage nach 1-2-Zimmerwohnungen sollen elf von diesen gegen sieben größere und familiengerechtere 3-4-Zimmerwohnungen getauscht werden. Der Tausch wirkt sich positiv auf den zukünftigen Wohnungsmix der geförderten Wohnungen aus, welcher dann zu 84 Prozent aus 3-4-Zimmerwohnungen besteht.
 
Anträge aus den Fraktionen
 
Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems – Die Verwaltung berichtet, welche Möglichkeiten bestehen, nicht nur die Abstimmungsergebnisse, sondern das Abstimmungsverhalten im Gemeinderat zu dokumentieren und im Rahmen der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzungen zu veröffentlichen. Die Verwaltung berichtet, welche Änderungen in Hauptsatzung und Geschäftsordnung notwendig sind und welche Kosten für die Einführung eines solchen Systems entstehen.
 
Rechtmäßigkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes – Beantragt wird, die Tätigkeit des KOD einzustellen. Die Verwaltung informiert den Rat über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von weiteren 5 gemeindlichen Vollzugsbediensteten beim Bürgeramt mit der Bezeichnung „Kommunaler Ordnungsdienst“. Mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Freiburg im Juni 2019 werden zukünftig folgende Aufgaben neu übertragen: Gaststättenkontrollen, Vollzug der Vorschriften des Landesglückspielgesetzes, (Waffen-) Aufbewahrungskontrollen und Vollzug der Gewerbeordnung.

Verkehrsfreie Sonntage für Konstanz – Hierzu gibt die Verwaltung eine Stellungnahme ab.

Sterne für Konstanz – Beantragt wird, eine Richtlinie für Lichtanlagen zu erstellen, um die Lichtverschmutzung zu minimieren.

Anwaltskosten Büdingen – Der Beschlussantrag sieht vor, auf die Vollstreckung von Anwaltsgebühren in Höhe von 529,18 Euro pro Kläger gegen die 14 Klägerinnen und Kläger zu verzichten.

Städteappell gegen Atomwaffen – Der Antrag sieht vor, dass die Stadt Konstanz, wie über 50 andere deutsche Städte auch, den Aufruf an die Bundesregierung zum Verbot von Atomwaffen unterstützen soll. Große Städte in Nordamerika, Europa und Australien haben den Appell ebenfalls schon unterzeichnet, der wie folgt lautet: “Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“ Die Verwaltung befürwortet, den Appell zu unterzeichnen.
 
Tagesordnung und die Sitzungsvorlagen der Ratssitzung am 24. Oktober 2019
 

(Erstellt am 21. Oktober 2019 13:28 Uhr / geändert am 25. Oktober 2019 12:51 Uhr)