CarSharing in Konstanz

Angebot ist Teil des Masterplans Mobilität 2020+

Karte mit verzeichneten CarSharing Standorten in Konstanz
Bestehende CarSharing-Standorte in Konstanz.  (© Stadt Konstanz)

Konstanz setzt auf alternative Mobilitätsangebote, neben beispielsweise dem Fahrradmietsystem Konrad und dem Wasserbus auch auf CarSharing. CarSharing-Nutzer besitzen ein Auto nicht selbst, sondern teilen es sich mit anderen Nutzern. Der Halter des Autos ist in der Regel der CarSharing-Anbieter, bei dem die Nutzer angemeldet sind und über den die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge gebucht werden.
 
Derzeit sind in Konstanz drei CarSharing-Anbieter tätig: Ökostadt e.V. Konstanz, Stadtmobil Südbaden AG und Car-ship. Angeboten wird ausschließlich stationsbasiertes CarSharing, bei dem jedes Fahrzeug einen festen Stellplatz hat, an dem es ausgeliehen und zurückgegeben wird. Insgesamt stehen 29 Fahrzeuge an 20 Stationen zur Verfügung. Stationsunabhängiges CarSharing, bei dem die Nutzung des Fahrzeugs ohne örtlich festgelegte Abhol- und Rückgabestellen möglich ist, ist angesichts des Stellplatzmangels insbesondere in der Kernstadt ein für Konstanz ungeeignetes Modell.


 
Schwerpunkt der Mobilitätsstrategie
 
Die Stadt Konstanz unterstützt die Ausweitung des CarSharing-Angebots. Es ist ein Bestandteil der Mobilitätsstrategie der Stadt, die im Masterplan Mobilität 2020+ festgelegt ist. Stellplätze für CarSharing-Fahrzeuge gibt es im Stadtgebiet bereits einige, weitere sind insbesondere im Rahmen der Mobilitätspunkte geplant, die an den wichtigsten Haltestellen des ÖPNV entstehen sollen.
 
Bisher befinden sich die bestehenden CarSharing-Stellplätze entweder auf Privatgrundstücken oder auf Flächen der Stadt, die nicht öffentlich gewidmet sind. Die städtischen Flächen sind dann an den CarSharing-Anbieter vermietet, z.B. auf dem Parkplatz an der Friedrichstraße auf Höhe der Bushaltestelle Königsbau. Neben der Vermietung städtischer Flächen sind auch bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne spezielle Flächen für CarSharing vorgesehen. Dies ist z.B. bei den Bebauungsplänen Paradies II, Teil B und Brühläcker (Dettingen) der Fall.
 
Das Reservieren von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für CarSharing war bisher rechtlich nicht zulässig. Zwar hatte der Bundesgesetzgeber bereits 2017 das Gesetz zur Bevorrechtigung des CarSharing erlassen, dessen Anwendung aber noch nicht möglich war, da die Ausführungsvorschrift des Landes fehlte. Am 16. Februar 2019 trat die Änderung des Landesstraßengesetzes Baden-Württemberg in Kraft, die einen neuen Paragraphen beinhaltet, der CarSharing an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen regelt. Künftig können den CarSharing-Anbietern nach Durchführung eines öffentlichen Auswahlverfahrens Flächen im öffentlichen Straßenraum zur ausschließlichen Nutzung als CarSharing-Stellplatz mittels Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung gestellt werden.
 
Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage das Auswahlverfahren und Auswahlkriterien erarbeiten. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der Sondernutzungssatzung der Stadt erforderlich. Die Stellplätze für CarSharing sollen an geeigneten, gut wahrnehmbaren Standorten vorgesehen werden, an denen möglichst auch Ladestationen installiert werden können. Dem Gemeinderat wird voraussichtlich noch dieses Jahr ein Vorschlag zu den CarSharing-Standorten und zum Auswahlverfahren für CarSharing-Stellplätze zum Beschluss vorgelegt.

(Erstellt am 19. März 2019 11:46 Uhr / geändert am 10. April 2019 14:43 Uhr)