Ihr Weg zur Kita-Vormerkung in Konstanz
Für alle Kindertageseinrichtungen in Konstanz gibt es die gemeinsame Kita-Vormerkung, in der Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Spielgruppe, Krippe, Kindertagesstätte oder einem Hort vormerken können.
Für eine Aufnahme in eine Konstanzer Kindertageseinrichtung muss der erste Wohnsitz der Familie in Konstanz liegen.
Kita-Plätze und Fristen
Die Plätze für das Kindergartenjahr 2018/19 sind bereits vergeben worden.Vormerkungen für Plätze, die eventuell im Kindergartenjahr 2018/19 wieder zur Verfügung stehen, können jederzeit angelegt werden. Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
Für das Kindergartenjahr 2019/20 ist der Stichtag für Kita-Vormerkungen der 1. März 2019.
Notwendige Bescheinigungen müssen innerhalb von drei Wochen eingereicht werden und auch bis zum 1. März 2019 vorliegen.
Dieser Stichtag gilt für gewünschte Aufnahmen zwischen dem 1.9.19 und dem 31.12.19. Vormerkungen für gewünschte Aufnahmen außerhalb dieses Zeitraumes müssen nicht bis zum Stichtag angelegt werden. Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens 6 Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.
Hier kommen Sie zur gemeinsamen Vormerkliste aller Kindertagesstätten in Konstanz
Bescheinigungen
Für einen Krippenplatz (Alter des Kindes 0 - 3 Jahre), einen Ganztagesplatz (Alter des Kindes 0 - 6 Jahre) oder einen Hortplatz müssen Sie diese Bescheinigung einreichen. Wenn beide Elternteile in einem Haushalt leben, benötigen wir immer die Arbeitgeberbescheinigung von beiden Elternteilen. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Bescheinigung. Andere Nachweise sind nicht erforderlich.
- Arbeitgeberbescheinigung (1 MB)
Wenn Sie noch nicht in Konstanz wohnen, sondern in der nächsten Zeit erst noch zuziehen werden, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser kann erfolgen durch die Kopie des Miet- oder Kaufvertrages oder nachfolgende Zuzugserklärung.
- Zuzugserklärung für Kita-Vormerkung (190 KB)
Betreuungsangebote
Informieren Sie sich über die speziellen Angebote bei einem Besuch der einzelnen Kindertageseinrichtungen, im Internet oder in unserer Broschüre "Kind sein in Konstanz" (5,6 MB).
Die Kindertageseinrichtungen bieten jeweils am ersten Dienstag des Monats oder auf Ihre Anfrage Informationsbesuche an. Sie werden dort ausführlich über das Angebot und die Arbeit vor Ort beraten und können Fragen zur Betreuung Ihres Kindes und zur Aufnahme stellen.
Wenn Sie eine Vorauswahl getroffen oder sich entschieden haben, in welcher Kindertagesstätte Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind wünschen, können Sie die Kita-Vormerkung vornehmen. Dabei können Sie drei Einrichtungen auswählen oder angeben, dass sie für alle Kindertagesstätten gelten soll.
Für eine Aufnahme zum Beginn des nachfolgenden Kindergartenjahres können Sie Ihre Kita-Vormerkung bis einschließlich 1. März vornehmen. Das Datum der Vormerkung spielt bei der Platzvergabe keine Rolle. Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens 6 Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.
Persönliche Vormerkung
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, für Ihre Vormerkung das Internet zu nutzen, können Sie Ihre Vormerkung auch persönlich durchführen bei:
Sozial- u. Jugendamt
Vormerk- u. Beratungsstelle Kindertagesbetreuung
Benediktinerplatz 2
78467 Konstanz
Frau Möhrke
Tel.: +49 7531 900-483
Frau Dietrich
Tel.: +49 7531 900-618
E-Mail: Kita-Vormerkung@konstanz.de
Sie finden uns im 3. OG im Zimmer 3.55
Downloads: Erläuterungen zur Kita-Vormerkung
- Grundsätze 2017 (14 KB)