Coronavirus und Wirtschaft

Stand 27.05.2021

Aktuelles aus Konstanz 

Der Gemeinderat hat ein Maßnah­menpaket in Höhe von 200.000 Euro beschlossen. Es soll nach Ende des Lockdowns den wirtschaftlichen Neustart in Konstanz ankurbeln.
Hier die Pressemitteilung. 

Aktuelle Corona-Verordnung 

Hier für den Landkreis Konstanz mit den Infos zu Inzidenzen und Maßnahmen 
Hier  die Seite des Landes Baden-Württemberg mit den aktuellen Corona-Maßnahmen 
Hier  eine Übersicht des Landes Baden-Württemberg inkl. Bundes-Notbremse 
Hier finden Sie den Stufenplan inkl. einer Übersicht der geschlossenen Einrichtungen 

Spezielle Informationen für Gewerbe, Handel und Gastro

Bitte unterstützen Sie unsere Konstanzer Betriebe!
Weiter unten im Reiter "Wie kann ich Konstanzer Betriebe unterstützen" finden Sie Links zu den aktuellen Angeboten, Öffnungszeiten und Lieferdiensten.

Corona-Verordnung

Wesentliche Änderungen ab 15.05.2021

Weitere Lockerungen für getestete, geimpfte oder genesene Personen im Landkreis Konstanz! 

Die tagesaktuelle Inzidennz finden Sie auf der Seite des Landratsamt Konstanz. 
Eine Übersicht zur Öffnung des Einzelhandels der IHK finden Sie hier 
Eine Übersicht zur Öffnung der Gastronomie der IHK finden Sie hier 

Finanzierungshilfen & Förderprogramme

Bitte schauen Sie weiter unten in dem Register "Finanzierungshilfen & Förderprogramme".

Sonstige Maßnahmen

Parken auf dem Stephansplatz 

Gastronomiebetriebe können formfrei eine Ausnahmegenehmigung zum kostenfreien Parken auf dem Stephansplatz beantragen. Dies soll die Gastronomen bei Ihren Lieferdiensten entlasten. 
Kontakt: Bürgeramt - Abteilung Verkehrswesen  oder unter 07531 900-2822

Ansprechpartner

Handelsverband Südbaden
https://badenwuerttemberg.einzelhandel.de/de

Industrie- und Handwerkskammer Hochrhein-Bodensee
Reichenaustr. 21 - 78467 Konstanz
Kontakt 

Deutscher Hotel-und Gaststättenverband Baden-Württemberg (Dehoga)
www.dehogabw.de

Spezielle Informationen für Gründende und Start-ups

Update vom 15.05.2020: „Krisenberatung Corona“

„Krisenberatung“ für KMU bis 250 Mitarbeiter sind folgende Branchenberatungsdienste kostenfrei und direkt möglich:

Ansprechpartner

Nadja Menche(Gründungs- / Start-up-Managerin)nadja.menche@konstanz.de

Spezielle Informationen für Kultur und Bildung

Update vom 15.01.2021: Standortfaktor K

Soforthilfe für Konstanzer Kulturschaffende: Standortfaktor K 

Standortfaktor K ist eine Idee und Initiative der Seitenbau GmbH und der Regionauten – unterstützt durch das Europäische KulturForum Mainau und das Kulturamt Konstanz.
Die lokale Künstlersoforthilfe soll alle Kulturschaffenden unterstützen, die in Konstanz wohnen und Kultur ihre Lebensgrundlage und Einnahmequelle ist. 

Es sind alle Konstanzer Unternehmen und auch privaten Kulturfreund*innen herzlich dazu eingeladen, die Kulturschaffenden am Standort Konstanz mit einer Spende zu unterstützen.

Hier geht's zur Homepage. 

Finanzierungshilfen

Hilfe für Kunstschaffende 

Die Bundesregierung unterstützt Kultur- und Medienschaffende während der Corona-Pandemie und hat Programme aufgelegt, um die Zukunft von Kultureinrichtungen zu sichern.
Weitere Informationen 

Unterstützung zum Lebensunterhalt

Soloselbständige und Kleinst- bzw. Kleinunternehmer können Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen.

Hilfen für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe

Das Hilfsprogramm umfasst insgesamt rund 92,2 Millionen Euro und soll unterstützen, Tilgungsraten für Kredite aufzubringen.Weitere Informationen

GEMA 

Alle Informationen der GEMA zum Umgang mit Lizenzverträgen auf der Website der GEMA.

Unterstützungsmaßnahmen für Kulturschaffende der Stadt Konstanz

  • Das Kulturamt stellt Informationen über diverse Unterstützungsmaßnahmen auf der Homepage www.konstanz.de/kulturamt zur Verfügung.
  • Wir empfehlen, alle bereits gekauften Tickets und gezahlten Beiträge für alle Kultureinrichtungen (Theater, SWP, aber auch Jahreskarten Museen, Stadtbibliothek sowie Mitgliedsbeiträge Musikschule und VHS) nicht zurückzugeben bzw. zurückzufordern. Dies soll ein solidarischer Beitrag aus der Bevölkerung gegenüber den KünstlerInnen und Kultureinrichtungen sein, um diese arbeitsfähig zu halten.

Finanzierungshilfen & Förderprogramme

Update vom 12. März 2021

Hier eine Übersicht des Bundesfinanzministeriums über die aktuellen Corona-Hilfen. 

Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II

Die Stabilisierungshilfe II steht für das erste Quartal 2021 jenen Gastbetrieben zur Verfügung, die aus strukturellen Gründen keine ausreichende Förderung durch den Bund erwarten können, um ihren Fortbestand zu sichern.
Die Antragsfrist ist der 28. April 2021. 

Weitere Informationen hier. 
 

Förderung Zukunftsland BW

Mit dem Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ investiert die Landesregierung gezielt in wichtige Zukunftsfelder und stärkt damit nachhaltig den Wirtschafts- und Innovationsstandort. Bereits 700 Millionen Euro der insgesamt bereitstehenden 1,2 Milliarden Euro sind für konkrete Projekte eingeplant.

Weitere Informationen hier. 
 

Überbrückungshilfe III

Update vom 29.01.20201 zur Überbrückungshilfe III

Ab dem 25.11. können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform  Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 beantragt werden. 
 

Neustarthilfe 

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe hier.

Tilgungszuschuss 

Unternehmen und Selbständige aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes (einschließlich Mietwagen mit Fahrer) können seit dem 24. September 2020 den „Tilgungszuschuss Corona“ beantragen.
Die Antragsfrist wurde bis 24. Februar 2021 verlängert. 

Weitere Informationen hier. 
 

Beteiligungsfond 

Baden-württembergische Firmen können ab sofort Anträge auf Unterstützung aus dem Beteiligungsfonds Baden-Württemberg stellen. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Krise zu stärken. Sie können von dem Beteiligungsfonds zeitlich begrenzt Mittel mit Eigenkapitalcharakter erhalten und so ihre wirtschaftliche Lage konsolidieren. Nachdem der Landtag im Oktober das Beteiligungsfondsgesetz beschlossen hatte, liegt nun auch die notwendige Genehmigung der Europäischen Kommission vor.

Weitere Informationen hier

Ausweitung der Corona-Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups

Die Landesregierung weitet die Corona-Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups aus. Das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“ für Start-ups und die Krisenberatung Corona werden verlängert und um fünf Millionen Euro aufgestockt. Auch der „Liquiditätskredit Plus“ wird verlängert.

Weitere Informationen hier 

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert 

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis 30.04.2021 verlängert. 

Weitere Informationen hier. 
 

Gutschrift GEMA 

Im Zeitraum vom 16.03. bis 20.05.2020 wurde der Rechnungsversand ausgesetzt. 
Für die individuellen Schließzeiten im Anschluss kann eine Gutschrift beantragt werden. Hier zur Anleitung. 
Diese und weitere Informationen der GEMA zum Umgang mit Lizenzverträgen auf der Website der GEMA.

Städtische Unterstützungsmaßnahmen

Parken

Gastronomiebetriebe können formfrei eine Ausnahmegenehmigung zum kostenfreien Parken auf dem Stephansplatz beantragen. Dies soll die Gastronomen bei Ihren Lieferdiensten entlasten. 
Kontakt: Bürgeramt - Abteilung Verkehrswesen  oder unter 07531 900-2822


Antrag auf Aussetzung bei aufgrund der Corona-Krise drohenden Vollstreckungsmaßnahmen

Antrag auf Stundung der Miete

Mieter in städtischen Gebäuden haben die Möglichkeit, eine Stundung der Miete zu beantragen. Unten stehenden Antrag ausfüllen und per E-Mail an stadtkasse@konstanz.de schicken.

Ein vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen gibt es auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg.

Kurzarbeitergeld für alle Betriebe mit Angestellten

Info vom 02.04.2020

Für wen ist Kurzarbeitergeld geeignet?
Wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall von mehr als 10 % betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
 
Wie komme ich an Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld kann Online (eServices), per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg beantragt werden.
Wichtig: Anzeige zum Arbeitsausfall nur über einen dieser Kanäle einreichen!

Link zur Onlinebeantragung:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
 
Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung oder wissen nicht, wohin die Unterlagen kommen?
Telefon-Hotline: 0800 45555 20 (gebührenfrei), Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr  
Konstanz-Ravensburg.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Wichtig: Anzeige zum Arbeitsausfall nur über einen dieser Kanäle einreichen!
 
Sie möchten schon vorarbeiten? Dann brauchen Sie auf jeden Fall dieses Dokument, mit dem Sie Ihren Arbeitsausfall anzeigen können:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf YouTube

Kurzarbeitergeld Teil 1 - Voraussetzungen

Kurzarbeitergeld Teil 2 - Verfahren  

Wie kann ich Konstanzer Betriebe unterstützen?

Digitale Sondersitzung „Arbeitskreises Zukunftsfitte Innenstadt“ 

Der Lockdown trifft die Innenstadt und insbesondere den Einzelhandel mit voller Härte. Die städtische Wirtschaftsförderung und die Marketing und Tourismus GmbH haben aufgrund der besonderen Situation einen erweiterten Teilnehmerkreis des „Arbeitskreises Zukunftsfitte Innenstadt“ für Ende Januar zu einer digitalen Sondersitzung eingeladen.

Die Pressemitteilung sowie verabschiedete Resolution finden Sie hier. 

  • Online-Angebote nutzen: Viele Konstanzer Betriebe können auch online liefern.
  • Bestell-Service und Lieferdienste der Konstanzer Gastronomie und Caterer nutzen
  • Vermieter von Ladengeschäften: Prüfen, ob man die nächsten Mieten nicht mit dem Mieter teilen kann
  • Ausfall von Veranstaltungen: Geld nicht gleich zurückfordern, sondern Tickets verfallen oder stehen lassen oder in Gutscheine umtauschen


Weitere Ideen willkommen!
Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung der Stadt Konstanz: Friedhelm.Schaal@konstanz.de

Über folgende Plattformen sind zahlreiche Konstanzer Händler und Gastronomen weiterhin erreichbar:

Gastronomie

Über die Seite des Fahrradkuriers Fakt Essen bei Konstanzer Gastronomen bestellen und nach Hause liefern lassen:
https://www.fakt-kn.de/essen
https://knfood.de/

Einzelhandel

Plattform des Treffpunkt Konstanz e.V.: https://www.konstanz-liefert.de/
https://www.lieblingsladen.de/stadt/konstanz/

KfW-Förderung und L-Bank Baden-Württemberg

Infos vom 02.11.2020

Corona-Hilfsangebote der L-Bank 

Die L-Bank bietet Förderkredite für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf von UnternehmenMehr dazu hier

KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab dem 15.04. den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Voraussetzungen:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
    • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt

Alle Kredite für Unternehmen der KfW-Corona-Hilfe hier


Bonitätsauskunft beispielsweise bei "Creditauskunft" beantragen. 

Hotlines

Coronavirus-Hotline der Handwerkskammer 

07531 205-201 (Montag bis Freitag, 8 - 20 Uhr)


Weitere wichtige Rufnummern und Zuständigkeiten finden Sie im Merkblatt für Unternehmer in Baden-Württemberg (557 KB)

"Info-Hotline Wirtschaft" für Unternehmer

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Konstanz sowie die Bodensee Standort Marketing GmbH bieten seit dem 24. März 2020 die "Info-Hotline Wirtschaft". Sie wendet sich an UnternehmerInnen, die Fragen rund um das Thema Covid-19 und Wirtschaft haben. Die Anfragen werden in die Bereiche Unternehmen, Fachkräfte, Existenzgründung / Selbstständige und Tourismus / Gastronomie weitergeleitet und dort schnellstmöglich bearbeitet.

Die Hotline ist wochentags zwischen 8 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 07531 800-1450 erreichbar.

Darüber hinaus können Anfragen per E-Mail gestellt werden:
 Für Anfragen aus dem Landkreis Konstanz an wirtschaft@lrakn.de
 Für Anfragen, die über den Landkreis Konstanz hinausgehen, an wirtschaft-bodensee@b-sm.com

Informationen aus Behörden und Kammern

Landesregierung

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2:
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Hier eine Übersicht der aktuell geltenden Corona-Verordnungen 

Landkreis Konstanz 

Die Koordinierungsstelle Betrieb­liches Gesundheitsmanagement (BGM) des Landkreises stellt auf der Website des Landratsamtes Informationen zum BGM in Zeiten von Corona sowie zu Unterstützungsangeboten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Verfügung.

IHK und Handwerkskammer

Infos der IHK für Unternehmen und eine Liste branchenspezifischer Ansprechpartner. 
Die Handwerkskammer informiert hier.

Plakat zum Download: "Abstand halten" - Hinweis für Kunden zum Ausdrucken und Aufhängen

Konstanz TV zum Thema Wirtschaft

Friedhelm Schaal, Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Konstanz, gibt ein Update zur aktuellen Lage und erklärt, wo Gewerbetreibende Infos und Hilfe finden.

OB Uli Burchardt zur aktuellen Lage in Konstanz: Wie geht es der Wirtschaft und was kann jeder selbst aktuell für diese tun? Was tut die Stadt?

Appell: Kaufen Sie bei den Konstanzer Betrieben! Nutzen Sie die neuen Lieferdienste, die neu entstanden Plattformen oder die Angebote vor Ort!  

(Erstellt am 23. März 2020 14:09 Uhr / geändert am 27. Mai 2021 16:13 Uhr)