Arztpraxen starten mit Impfungen

Reihenfolge der Impfungen in Prioritätenliste festgelegt

Imperia mit Mundschutz und Pflaster auf dem Arm

Der geplante Impfstart in den Arztpraxen ist in der Osterwoche. Zu Beginn erhält jeder Hausarzt 18 Impfungen pro Woche. Geplant ist eine schnelle Steigerung dieser Menge und eine Ausweitung der Impfpraxen auf die Facharztpraxen, die das möchten.

Die Ärzte sind von der Kassenärztlichen Vereinigung dringend angehalten, sich an die medizinische Priorisierung zu halten und zunächst ihre über 80-jährigen und schwerstkranken Patienten zu impfen. Dabei gehen sie sicher oft aktiv selbst auf diese Gruppe ihrer Patienten zu. Auch ist es sinnvoll, dass die Hausärzte zunächst diejenigen impfen, die nicht so mobil sind, während junge, mobile Menschen, die aufgrund zum Beispiel ihres Berufes geimpft werden sollen, sich an das Impfzentrum in Singen wenden.

Die Ärzte richten an die Bürgerinnen und Bürger folgenden Appell: „Wir bitten Sie dringend, sich nur an Ihren Hausarzt zu wenden, wenn Sie in die aktuellen Priorisierungsgruppen gehören. Bitte wenden Sie sich nur an Ihren eigenen Hausarzt und unterstützen Sie somit eine funktionierende Struktur, in der nicht alle Praxistelefone überlastet sind. Nutzen Sie hierzu auch zusätzliche Informationsmöglichkeiten der Praxen, zum Beispiel Homepage oder Anrufbeantworter, bevor Sie anrufen. Vielen Dank!“

Berechtigte Priorisierungsgruppen

Gruppe 1: Höchste Priorität – Terminbuchung möglich

  • über 80-Jährige
  • Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen oder in ambulant betreuten Wohngruppen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Onkologie, Transplantationsmedizin und schwer immunsupprimierte Patienten) 

Zur Priorisierungsgruppe 1 zählt die ärztliche Versorgung in folgendem Kontext:

  • Corona-Schwerpunktpraxis (CSP)
  • Onkologie-Praxis
  • Dialyse-Praxis
  • Pflegeheim
  • Notfalldienst (Dienst im Zeitraum bis 30. April 2021)
  • Für die Priorisierung ist nicht primär die ärztliche Fachrichtung ausschlaggebend, sondern die konkrete Tätigkeit vgl. Konkretisierung § 2 CoronaImpfV
  • Ärzte bzw. Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen


Gruppe 2: Hohe Priorität – Terminbuchung möglich

  • über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit Conterganschädigung, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen u. a. mit folgenden Krankheiten:
    • Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
    • Nierenerkrankung
    • Lebererkrankung
    • Diabetes mellitus mit Komplikationen
    • COPD
    • Mukoviszidose
    • behandlungsbedürftige Krebserkrankungen
    • Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
  • bis zu zwei enge Kontaktperson zu pflegebedürftigen Personen ab 70 Jahren bzw. mit o. g. Erkrankungen
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  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren 
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    • Hinweis: Aktuell liegen noch zu wenige Daten zur Impfreaktion von Schwangeren vor. Deswegen wird es derzeit Schwangeren nicht empfohlen, sich impfen zu lassen.
  • Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste
  • Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
    Hinweis: Baden-Württemberg hat nicht nur die hier genannten Gruppen, sondern alle Lehrer und Erzieher bei der Impfterminvergabe in Prio-Gruppe 2 vorgezogen.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in Frauenhäusern leben oder tätig sind
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
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(Erstellt am 31. März 2021 08:54 Uhr / geändert am 14. April 2021 11:47 Uhr)