Informationen für Personen, die in der Kindertagespflege tätig werden möchten

Tagesmutter oder Tagesvater werden?

Tagesmutter mit Kindern
Bild: Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg / Charlotte Fischer

Qualifizierungskurs für die Kindertagespflege:

Der Tagesmütterverein Landkreis Konstanz e.V. bietet im Auftrag und in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Konstanz regelmäßig Qualifizierungskurse für die Kindertagespflege an. Der nächste Qualifizierungskurs mit 300 UE startet voraussichtlich im Herbst 2024.

Wir empfehlen allen Interessierten, ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Fachberaterin des Jugendamtes, Fachbereich Kindertagespflege, wahrzunehmen (Ansprechpartnerinnen s. "Wissenswertes").
Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Qualifizierungskurs finden Sie hier:

Infoveranstaltungen:

Der Tagesmütterverein Landkreis Konstanz e. V. bietet 2024 wieder mehrere Informationsveranstaltungen zur Qualifizierung an. Die Termine in Konstanz finden im Büro des Tagesmüttervereins in der Menzelstraße 2 in 78467 Konstanz statt. Eine Anmeldung ist erforderlich, sie kann per Mail an konstanz@tagesmuetterverein.info erfolgen oder telefonisch unter 07531/364653 (AB).
Die Teilnahme an den Infoveranstaltungen ist kostenfrei. 

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Termine in Konstanz:

  • Mittwoch       05. Juni        19:30 Uhr - 21:00 Uhr

Zusätzliche Info-Veranstaltungen finden online auf Zoom statt sowie in Präsenz am Hauptsitz des Tagesmüttervereins in Radolfzell-Böhringen.  

Hier finden Sie alle Informationen dazu:

Wissenswertes


Sie möchten Kinder in Kindertagespflege betreuen?
Sie interessieren sich für diese Tätigkeit und möchten sich bewerben?
Sie sind bereits in der Kindertagespflege  tätig?

Der Fachbereich Kindertagespflege des Sozial- und Jugendamtes der Stadt Konstanz bietet unverbindliche Beratungsgespräche zum vielseitigen Berufsfeld einer Kindertagespflegeperson an.
Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen finden Sie hier:

Pflegeerlaubnis

Jede Kindertagespflegeperson benötigt grundsätzlich vor Beginn einer Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege eine Pflegeerlaubnis.
Für die Erlangung einer Pflegeerlaubnis ist unter anderem der Besuch von Qualifikationskursen zur Kindertagespflege und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachzuweisen.
Die Pflegeerlaubnis wird für Kindertagespflegepersonen mit Wohnsitz in Konstanz vom Jugendamt der Stadt Konstanz erteilt.

Eignungsvoraussetzungen für Kindertagespflegepersonen

  • Freude und Erfahrung in der Betreuung von Kindern
  • Vertiefte Kenntnisse (Qualifizierungskurs)
  • Kooperationsbereitschaft
  • Kindgerechte Räumlichkeiten
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Deutschkenntnisse (ggf. B2-Zertifikat)

Steuer- und Sozialversicherung in der Kindertagespflege

Jedes Einkommen aus  der Kindertagespflege ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson

Zu Beginn einer Betreuung in Kindertagespflege sind alle wichtigen Absprachen für die Kindertagespflege  schriftlich zwischen den Eltern/dem Elternteil und der Kindertagespflegeperson zu vereinbaren.
Der Fachbereich Kindertagespflege des Jugendamtes Konstanz hat hierzu ein entsprechendes Formular für einen Betreuungsvertrag entwickelt.

Sobald eine Betreuung fest vereinbart wird, sollte folgende Absichtserklärung beim Sozial- und Jugendamt, Fachbereich Kindertagespflege, eingereicht werden, um eine doppelte Vergabe eines Betreuungsplatzes für das Kind zu vermeiden: 

Haftpflichtversicherung

Bei Kindertagespflegen, die über das Jugendamt gefördert werden, sind alle Tagespflegekinder und Kindertagespflegepersonen im Rahmen einer Sammelhaftpflichtversicherung versi­chert.
Eine bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern oder der Kindertagespflegeperson ist jedoch vorran­gig.

Pflegegeld und Kostenbeitrag

Die Kindertagespflege wird vom Jugendamt gefördert, wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen hierfür vorliegen. Das Jugendamt zahlt das Pflegegeld an die Kindertagespflegeperson und die Eltern werden zu einem Kostenbeitrag, vergleichbar mit dem Elternbeitrag in der Kita, herangezogen.

Kindertagespflegepersonen aus dem Freundes-, Verwandten- oder Bekanntenkreis


Die Kindertagespflegebetreuung durch Bekannte oder befreundete Personen ist in Ausnahmesituationen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich. Betreuungen durch Verwandte bis zum dritten Grad können nur bei Vorliegen einer Pflegeerlaubnis gefördert werden.