Die Erfassung der Kulturdenkmale (Inventarisierung) wird in Konstanz als fortlaufender Prozess organisiert. Das Wissen um die Konstanzer "Denkmallandschaft" soll stetig wachsen, Denkmaleigentümer und breite Öffentlichkeit sollen für die Erhaltung des baulichen Erbes sensibilisiert werden.
Das wissenschaftliche Erfassen von Kulturdenkmalen und das öffentlichkeitswirksame Vermitteln von Denkmalwerten zählen zu den Kernaufgaben der institutionellen Denkmalpflege. Denn nur was in seiner Denkmalwürdigkeit von Fachleuten erkannt und einer breiten Öffentlichkeit erschlossen wird, kann auf Dauer auch erhalten werden. Dabei genügt keineswegs der oberflächliche Blick auf die historische Fassade oder die Würdigung des äußeren Eindrucks. Inventarisierung beinhaltet die gründliche Begehung der einzelnen Kulturdenkmale, den Gang in die Archive und die Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes. Deshalb arbeiten Inventarisierung, Archäologie und Bauforschung Hand in Hand.
Die Inventarisierung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Denkmalreferat des Regierungspräsidiums Freiburg und der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Konstanz. Rechtliche Grundlage ist § 10 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift „Kulturdenkmallisten". Die als Kulturdenkmale erkannten Objekte werden dabei in die Liste der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale in Baden-Württemberg bzw. in die Liste der archäologischen Denkmale aufgenommen. Bestehende Eintragungen werden um neue bauhistorische Erkenntnisse ergänzt. Die Denkmalliste erfährt somit eine kontinuierlich Fortschreibung und Anpassung auf den aktuellen Kenntnisstand.
Die aufgelisteten Kulturdenkmale erfüllen die in § 2 DSchG genannten Kriterien. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen gem. § 12 DSchG zusätzlichen Schutz durch die Eintragung in das Denkmalbuch. Gesamtanlagen werden gem. § 19 DSchG über Rechtsverordnungen geschützt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Konstanz ca. 1.300 Kulturdenkmale. Neben Einzeldenkmalen fallen darunter auch Sachgesamtheiten bzw. Denkmalensembles (Bsp. Villen mit Gärten, Siedlungen, Hafenanlage). Hinzu tritt die über eine Rechtsverordnung geschützte Gesamtanlage „Altstadt Konstanz", die mit einer Fläche von ca. 5 Hektar zu den größten Stadtdenkmalen in Baden-Württemberg zählt und dabei knapp 600 Einzeldenkmale umfasst. Die Altstadt ist zugleich eines von 47 archäologischen Flächendenkmalen innerhalb der Konstanzer Gemarkungsgrenzen.
Die Kulturdenkmale werden gemäß den graphischen Vorgaben für das bundesweite Projekt der Denkmaltopographien durch die Untere Denkmalschutzbehörde digital kartiert. Der hier dargestellte Plan zeigt den aktuellen Bearbeitungsstand für die linksrheinische Altstadt. In Kürze wird die Kartierung für das gesamte Stadtgebiet einsehbar sein.
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