Hauptnavigation | Inhaltsbereich | Seitenfunktionen
Volltextsuche





Standort:


Inhaltsbereich

Gewässerschutz & Wasserrecht

Im Zuge der Umsetzung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes im Jahre 2005 sind dem Amt für Stadtplanung und Umwelt Aufgaben und Zuständigkeiten nach dem Wassergesetz übertragen worden. Die Entscheidungen ergehen im Benehmen mit dem Landratsamt als Untere Wasserbehörde.

Im Einzelnen handelt es sich um die Überwachung von Bauten oder sonstige Anlagen nach § 76 Wassergesetz in oder über dem Bett eines oberirdischen Gewässers oder an dessen Ufer (See, Fluss, Bach) die den Wasserabfluss, die Unterhaltung des Gewässers ..... beeinflussen, die ökologische Funktionen des Gewässers beeinträchtigen oder die Schifffahrt oder die Fischerei gefährden oder behindern können.

Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Aufgaben liegt im Schutz und der Ausweisung von naturnahen Randstreifen an Gewässern gemäß § 68 b Wassergesetz zur Erhaltung und Verbesserung von deren ökologischen Funktionen
Die Auswirkungen und Ansprüche der Gesellschaft haben zu einer fortschreitenden
Belastung der Gewässer und der Talauen geführt. Hierfür ist die vergangene
Siedlungsentwicklung ebenso verantwortlich wie die Intensivierung der
Landwirtschaft. Oft reichen Bebauung und landwirtschaftlich genutzte Flächen bis an den Gewässerrand. Die Folgen sind erhöhte Schadstoffbelastungen in den Gewässern,
insbesondere durch starke Nährstoffabschwemmungen aus landwirtschaftlich
genutzten Flächen und Verlust an Natur belassenen, mit Gehölz und Röhricht
bestandenen Uferstreifen.
Die wirkt positiv auf das Gewässer, stabilisiert das Ufer, reduziert den Nährstoffeintrag und trägt zur Artenvielfalt bei; außerdem werden Lebensräume und Rückzugsareale für Tiere und Pflanzen geschaffen, sowie Natur belassene Bereiche vernetzt.

Ansprechpartner

Jörg Bambusch


 

Für alle anderen Fragen zum Gewässerschutz und Wasserrecht:

Landratsamt Konstanz

Amt für Baurecht und Umwelt

Tel. 07531/800-0


Ende Inhaltsbereich