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Erschließungsbeiträge

Der Erschließungsbeitrag soll die Kosten decken, die entstehen oder entstanden sind, wenn die Stadt z.B. öffentliche Straßen, Wege und Plätze erstmalig herstellt bzw. hergestellt hat


Die Stadt baut Straßen, Wege und Plätze. Die dabei angefallenen Erschließungskosten werden auf die Flächen aller von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg und der Erschließungsbeitragssatzung verpflichtet, Erschließungsbeiträge von den Eigentümern zu erheben.

In den Straßenlisten erfahren Sie, für welche Straßen die Stadt noch Erschließungsbeiträge erheben wird.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte an.


Weiterführende Informationen finden Sie unter "Aktuelles, Links und Downloads" auf der rechten Seite.

Ansprechpartner

Amtsleiter Bauverwaltungsamt

Hans-Hermann Bopp

  • BoppH@stadt.konstanz.de
  • Telefon: 07531 900-510
  • Telefax: 07531 900-514
  • Dienstort: Verwaltungsgebäude Laube
  • Zimmernummer: 6.13

 

Sachbearbeiter/in Erschließungsbeiträge

Peter Krautter


 

Carmen Meier

  • MeierC@stadt.konstanz.de
  • Telefon: 07531 900-569
  • Telefax: 07531 900-514
  • Dienstort: Verwaltungsgebäude Laube
  • Zimmernummer: 6.03

(Bürozeiten nur Vormittags)


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Aktuelles, Links und Downloads

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Hier können Sie die aktuellen Straßenlisten einsehen