Der Erschließungsbeitrag soll die Kosten decken, die entstehen oder entstanden sind, wenn die Stadt z.B. öffentliche Straßen, Wege und Plätze erstmalig herstellt bzw. hergestellt hat
Die Stadt baut Straßen, Wege und Plätze. Die dabei angefallenen Erschließungskosten werden auf die Flächen aller von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg und der Erschließungsbeitragssatzung verpflichtet, Erschließungsbeiträge von den Eigentümern zu erheben.
In den Straßenlisten erfahren Sie, für welche Straßen die Stadt noch Erschließungsbeiträge erheben wird.
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Weiterführende Informationen finden Sie unter "Aktuelles, Links und Downloads" auf der rechten Seite.
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Hier können Sie die aktuellen Straßenlisten einsehen