Informationen zu Mietspiegel und Online-Mietspiegel
Zum Mietspiegel:
Der sogenannte qualifizierte Mietspiegel muss eine Übersicht über die durchschnittlichen ortsüblichen Mieten enthalten. Er muss von Vertretern der Mieter und / oder Vermieter mit aufgestellt bzw. anerkannt werden; dabei ist die Mitwirkung der Kommune und ein entsprechender Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans notwendig. Es genügt jedoch die Mitwirkung eines Interessensverbandes; es müssen also nicht beide Gruppierungen mitwirken; eine Erstellung nur durch die Verwaltung ist jedoch nicht ausreichend.
Der sogenannte qualifizierte Mietspiegel kann sich auf eine Gemeinde, auf mehrere Gemeinden oder auf nur einen Gemeindeteil beziehen.
Der qualifizierte Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden.
Zum Mietspiegel-Online:
Ein Mietenrechner zur schnellen Berechnung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels.
Zur Mietspiegel-Broschüre.
Diese ist zur Abholung erhältlich im Verwaltungsgebäude Laube,
2.OG, im Büro "Bau-Punkt" (Baurechts- und Denkmalamt)
oder telefonisch/ per E-Mail bei
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