Das Jugendamt kann Kosten für Tagespflege und Ferienfreizeiten übernehmen.
Tagespflege
Bei der Betreuung eines Kindes in Tagespflege werden die Aufwendungen der Tagesmutter vom Jugendamt erstattet. Die Eltern werden zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Zuschüsse zu Ferienfreizeiten
Kosten, die für die Teilnahme an Ferienfreizeiten entstehen, können vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.
Buchstaben A - Hf
Buchstaben Hg - Se
Buchstaben Sf - Z
Zuletzt aktualisiert am: 13.01.2010
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Unter folgendem Link finden Sie ausführliche Informationen zur Kindertagespflege