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Was ist STÄRKE?

Durch Stärkung der Elternkompetenzen, insbesondere der Erziehungskompetenz, sollen Kinder gestärkt werden und ihre Entwicklungsmöglichkeiten verbessert.




Das Landesprogramm STÄRKE wurde im Rahmen der Neukonzeption des Landeserziehungsgeldprogramms von der Landesregierung zusammen mit den Kommunalen Landesverbänden, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, den Evangelischen Landeskirchen und den Katholischen (Erz-) Diözesen, den Verbänden der freien Träger von Familien- und Elternbildung und den in der Liga zusammengeschlossenen Verbänden der freien Träger der Jugendhilfe entwickelt.
Zur Umsetzung des Programms stehen bis 2013 jährlich jeweils 4 Mio. Euro bereit.

Mit STÄRKE sollen bei den Eltern Schwellenängste vor der Inanspruchnahme außerfamiliärer Hilfen abgebaut und die Teilnahme an Elterntreffs und -kursen finanziell ermöglicht bzw. erleichtert werden. Weiter soll STÄRKE den Stellenwert von Familien- und Elternbildung betonen, die Kooperation zwischen Jugendamt, Bildungsträgern und sonstigen professionellen Diensten fördern und zur Weiterentwicklung eines landesweit bedarfsgerechten Netzes von Familien- und Elternbildungsveranstaltungen beitragen.

Das Landesprogramm STÄRKE besteht aus zwei Komponenten:

  • Die Ausgabe von Familien- und Elterngutscheinen an alle Eltern und
  • Angebote zu weiterer Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen

Weitere Informationen zu Gutscheinkursen und Kursen für Familien in besonderen Lebenslagen finden Sie hier:


Gutscheinkurse (Säule 1)

Seit 1. September 2008 erhalten Eltern, die in Baden-Württemberg wohnen, anlässlich der Geburt eines Kindes oder der Aufnahme eines Säuglings zu dauernder Pflege oder Adoption vom örtlichen Einwohnermeldeamt einen Gutschein für Bildungsveranstaltungen zur Förderung der Kompetenzen für Erziehung in der Familie im Wert von 40 Euro.

 Folgende Veranstaltungen sind für die Gutscheinverwendung geeignet:

1.    Grundkurse zur Kindesentwicklung im ersten Lebensjahr.

Sie werden durch die Gutscheinabgabe vollständig entgolten. Sie gehen auf die Themen Entwicklungspsychologie, Bewegung und Ernährung ein. Die Referenten und Referentinnen orientieren sich an den Zielvorgaben der Anlage 1 der Rahmenvereinbarung.

2.    Allgemein anerkannte Familien- und Elternbildungskurse von längerer Dauer

Bei Gutscheineinlösung werden die anfallenden Gebühren nur teilweise ersetzt. Der Inhalt der Kurse muss hier nicht auf die Entwicklung im Kleinkindalter ausgerichtet sein. Diese Möglichkeit soll die Gutscheineinlösung für Mehrfacheltern mit älteren Kindern attraktiv machen und ihnen in der Zeit der Säuglingsversorgung die Lösung anderer wichtiger Fragen zur Familienarbeit ermöglichen.

3.    Themenkurse

mit bestimmten fachlichen Zielrichtungen aus den Themenbereichen Kommunikation in der Familie, Vater sein und Mutter sein, Väter in der Elternzeit, Entwicklungspsychologie, Kinderpflege, Ernährung, Bewegung.

Wichtig:

  • Es muss vor dem ersten Geburtstag des Kindes mit einem Kurs begonnen worden sein.
  • Gutscheininhabern können bei der Teilnahme an allgemeinen Familienbildungsveranstaltungen Gebühren, die 40 Euro übersteigen erlassen werden, wenn sie den Nachweis erbringen, in prekären finanziellen Verhältnissen zu leben.

Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen (Säule 2)

Bildungsträger können nach Absprache mit dem Jugendamt Veranstaltungen der Familien- und Elternbildung kostenfrei oder ermäßigt anbieten und anschließend mit dem Jugendamt abrechnen. Pro Familie stehen für Kurse für Familien in besonderen Lebenssituationen 500 Euro zur Verfügung.

Die persönlichen Daten der Familien werden vom Veranstalter nicht an das Jugendamt weitergegeben.

Besondere Lebenssituationen sind insbesondere:

• Alleinerziehung,

• frühe Elternschaft (mind. ein Elternteil unter 18 Jahren),

• Gewalterfahrung,

• Krankheit (dazu zählt auch Sucht) oder Behinderung eines Familienmitglieds,

• Mehrlingsversorgung,

• Migrationshintergrund,

• Pflege- oder Adoptivfamilie,

• prekäre finanzielle Verhältnisse,

• Trennung und Scheidung

• Unfall oder Tod eines Familienmitglieds.

Es können auch andere als die beispielhaft aufgezählten besonderen Lebenssituationen zu Bedarfslagen führen, auf die mit Unterstützungsmaßnahmen, nämlich mit Spezialkursen und Hausbesuchen mit Beratungen, eingegangen werden darf.

Für anschließende bzw. begleitende Hausbesuche stehen pro Familie auf Antrag weitere 500 Euro zur Verfügung.



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