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Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, um sich für eine besonders günstige, geförderte Wohung bewerben zu können.


Bild zu Anträgen für Wohnberechtigungsbescheinigungen

Ihre AnsprechpartnerInnen sind

 

Buchstabe

Sachbearbeiter(innen)

Tel. 900-

Zi-Nr.

Sachgebiet

A, B

Sabine Zipfel

529

0.55 b

4

C

Petra Paulweber

403

0.55 c

4

D

Sabine Borucki

531

0.54

4

E- K

Petra Paulweber

403

0.55 c

4

L - R

Sabine Borucki

531

0.54

4

S, T

Sabine Zipfel

529

0.55 b

4

U - Y

Sabine Borucki

531

0.54

4

Z

Sabine Zipfel

529

0.55 b

4

 

 

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Zuletzt aktualisiert am: 28.02.2013

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Downloads und Links

Einkom-
mensgrenzen

Die Ausstellung hängt vom Einkommen der Haushaltsmitglieder ab.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein [PDF, 19 kb]

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein

Anträge zum Download