| GR 2009-177 |
| bearbeitet von: Anna Stubenrauch |
1. |
FACHAMT: Kämmerei |
2. |
BETRIFFT: |
| Projektentwicklungskosten Konzert- und Kongresshaus |
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3. |
VORBERATUNG IM: |
| AM: | |
BERATUNGSERGEBNIS: |
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4. |
BESCHLUSSANTRAG (VORSCHLAG DER VERWALTUNG): |
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des §18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg befangen ist. Der Gemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die weitere Entwicklung des Projektes Konzert- und Kongresshaus im Jahr 2009 i.H.v. 324.000 € für die Haushaltsstelle 2.6150.943000-111. Deckung erfolgt über die entsprechende Reduzierung auf der Haushaltsstelle 2.6300950000-203 (DB Haltepunkt Sternenplatz einschließlich Planung). | |
5. |
ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG: |
Ziel der Vorlage:Für die weitere Entwicklung des Projektes Konzert- und Kongresshaus sollen die notwendigen Mittel für das Verhandlungsverfahren bereit gestellt werden. |
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Grund für die nichtöffentliche Behandlung: |
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Kosten:
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Prüfung der Nachhaltigkeitsdimensionen:
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Bürgermeisteramt:Datum:
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6. |
BEGRÜNDUNG: |
Verfahrensstand Das Angebotsverfahren wird mit dem Beschluss des Gemeinderates (geplant für die Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2009) über die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens abgeschlossen sein. Parallel dazu steht das Bebauungsplanverfahren kurz vor der Offenlage. Damit ist ein Großteil der Projektentwicklung im Vorfeld des Projektbeschlusses durch den Gemeinderat (geplant für Januar / Febrauar 2010) abgeschlossen. Im Herbst 2008 fand die Präqualifikation im Rahmen des europaweiten Wettbewerbes statt. Im Anschluss daran wurde der Ausschreibungstext erarbeitet, den der Gemeinderat am 23.04.2009 beschlossen hat. Auf Basis dieses Ausschreibungstextes haben die Bietergemeinschaften Angebote erstellt, die in einer Zwischenpräsentation Ende Mai 2009 vorgestellt wurden. Termin für die Abgabe des ersten indikativen Angebotes war der 28.08.2009. Seither prüft die Verwaltung gemeinsam mit den externen und internen Experten die Angebote. In der gleichen Zeit wurde der Bebauungsplan entwickelt. Seine Vorgaben wurden in den Ausschreibungstext eingespeist, die Ergebnisse des Wettbewerbs wiederum dienen der Konkretisierung des Bebauungsplans. Im Rahmen der Stufe 2 des Wettbewerbes (Verhandlungsverfahren) zum Konzert- und Kongresshaus werden auf Basis der Wettbewerbsentwürfe Verhandlungen durchgeführt. Für die fachkundige Begleitung dieser Verhandlungen werden weitere Beratungen durch externe Fachleute notwendig sein: Im Verhandlungsverfahren werden sämtliche Inhalte des Konzert- und Kongresshauses überprüft und neben den bereits eingereichten Unterlagen weitere Pläne, Raum- und Ausstattungsbücher, Produktdatenblätter und Berechnungen von den Bietern verlangt. Die so konkretisierten Angebote werden genau geprüft und anschließend wird darüber verhandelt. Ziel ist ein unterschriftsreifer Projektvertrag aus dem sich für jedes Gewerk ablesen lässt, was die Stadt Konstanz und ihre Bürgerinnen und Bürger am Ende für das Projektvolumen i.H.v. 48 Mio. € erhält. Dieser fertig verhandelte Vertrag wir dem Gemeinderat im Januar/Februar 2010 zum Projektbeschluss vorgelegt. Bisherige Finanzierung Im Rahmen des vom Gemeinderat beschlossenen Projektbudgets i.H.v. 48 Mio. € sind bisher folgende Mittel im Haushalt für die Entwicklung des Projektes Konzert- und Kongresshaus bereit gestellt und verwendet worden: Rund 270.000 € in den Jahren 2003 - 2007 2008 und 2009
Für das Verhandlungsverfahren und die ersten Maßnahmen nach dem Bürgerentscheid sollen nun die notwendigen Mittel im Haushalt bereit gestellt werden:
Auf der Haushaltsstelle 2.6300.950000-203 (DB Haltepunkt Sternenplatz einschließlich Planung) wird die bereitgestellte Verpflichtungsermächtigung um den entsprechenden Betrag reduziert. Im Jahr 2009 wird dort keine Auftragsvergabe mehr vorgenommen werden können. Begründung: Die Mittelbereitstellung i.H.v. 324.000,00 € ist notwendig, um die externen Berater auch weiter in das Wettbewerbsverfahren und Bebauungsplanverfahren einzubeziehen. Auf die schrittweise Beauftragung der Berater und Gutachter wurde der Gemeinderat bei der Beantragung der Haushaltsmittel im November 2008 hingewiesen (GR 2008-244). Das Knowhow zu Energietechnik, Akustik und Baugrund, Hallenbetrieb und Hotelbetrieb sowie zu rechtlichen Fragestellungen und zur externen Steuerung des komplexen Verfahrens muss bei einem Ausnahmeprojekt wie dem Konzert- und Kongresshaus von Außen hinzugekauft werden. Dabei bringt erst das laufende Verfahren die Kenntnis, in welchem Umfang eine solche Beratung notwendig ist. Ziel der Verwaltung ist es nach wie vor, den Projektrahmen von insgesamt 48 Mio. € nicht zu überschreiten, zum jetzigen Zeitpunkt kann von der Einhaltung des Kostenrahmens ausgegangen werden. Für den Nachtragshaushalt werden weitere Mittel i.H.v. 457.000 € im Jahr 2010 beantragt werden. Die weiteren Kosten im Jahr 2010 setzen sich wie folgt zusammen:
Dies sind die Ausgaben, die die Verwaltung bisher kalkulieren kann. Weitere Kosten werden beispielsweise bei der Suche und durch die Anstellung eines/r Geschäftsführers/in für die zu gründende Gesellschaft und und durch die finanzielle Ausstattung dieser Gesellschaft entstehen. Weiterhin noch zu kalkulieren sind auch die Kosten, die durch externe Beratung bei der Werkplanung des Konzert- und Kongresshauses und der juristischen Beratung zum Verfahren nach dem Bürgerentscheid entstehen. Diese Kosten entstehen erst nach der Erteilung des Zuschlags und werden im Rahmen der Budgetvorgaben von 48 Mio. € abgewickelt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in diesem Nachtragshaushalt die Kosten, die durch den Bürgerentscheid entstehen, nicht enthalten sind. Diese Kosten wurden aus dem Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt verlagert. Gleichzeitig wurden die auf der Haushaltsstelle des Konzert- und Kongresshauses für den Bürgerentscheid kalkulierten Kosten i.H.v. 50.000 € bereits bei der Ermittlung dieses Nachtrags kostenmindernd berücksichtigt. Einsparpotentiale Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, die Kosten des Projektes zu senken, und so die Spielräume im Gesamtbudget von 48 Mio. € zu erhalten, wenn er sich dazu entschließt, nur mit zwei Bietergemeinschaften in das Verhandlungsverfahren zu gehen: Zum einen entfällt die Entschädigung für den Drittplatzierten nach dem Verhandlungsverfahren i.H.v. 20.000 €, zum anderen sind auch die Beratungsleistungen insgesamt günstiger. Die externen Projektsteuerer haben beispielsweise für die Verhandlungen mit einem dritten Verhandlungspartner Kosten i.H.v. 28.000 € veranschlagt. Entsprechend günstiger wird auch die Rechtsberatung und die Beratung zu Akustik, Bühnentechnik und Energietechnik im Verhandlungsverfahren. Fazit Der Zeitrahmen von Präqualifikations- und Angebotsverfahren wird mit dem Abschluss der Vorprüfung am 16.10.2009 eingehalten. In der Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2009 soll entschieden werden, mit welchen Bietergemeinschaften die Verwaltung die Verhandlungen aufnehmen wird. Die jetzt notwendigen Mittelbereitstellungen sind Bestandteil der Planungskosten für das Projekt im Rahmen des vom Gemeinderat bewilligten Gesamtkostenrahmens von 48 Mio. € (brutto). |
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