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Dienstleistungen (Ergebnis interne Suchanfrage)


1. Was wird gewählt

Zur übergeordneten Lebenslage "Kommunalwahlen"

Kommunalwahlen sind die Wahlen zu folgenden Kommunalvertretungen:

Bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten wird auch von Gemeindewahlen gesprochen. Bezirksbeiräte können allerdings nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden – dies auch nur dann, wenn es der Gemeinderat in der Hauptsatzung so vorsieht. Sonst werden die Bezirksbeiräte vom Gemeinderat bestellt.

Hinweis: Die Wahlen all dieser Gremien finden in Baden-Württemberg am gleichen Tag statt.

Die Mitglieder der Kommunalvertretungen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Vorzeitige Neuwahlen (wie bei der Landtagswahl und Bundestagswahl) sind nicht vorgesehen. Wenn allerdings die Mitgliederzahl in einer der Kommunalvertretungen auf weniger als zwei Drittel der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl herabgesunken ist, wird eine Ergänzungswahl durchgeführt.

Hinweis: Die Bürgermeisterwahl gehört ebenfalls zum Oberbegriff der Gemeindewahlen. Sie wird in einem eigenen Kapitel dargestellt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am {0} freigegeben.

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