Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gesamtverwaltung (Dezernat I)
1. Beigeordneter und allgemeiner, ständiger Vertreter - Bereiche Soziales, Kultur, Bildung, Sport und Gesundheit (Dezernat II)
2. Beigeordneter und allgemeiner Vertreter - Bereiche Technische Ämter sowie städtische Beteiligungen, Vereine etc. (Dezernat III)
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