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Gaspreise bleiben stabil

Dank vorausschauender Einkaufspolitik der Stadtwerke bleiben die Gaspreise im kommenden Jahr stabil. Neben der guten Nachricht gibt es für die Kunden der Stadtwerke Konstanz auch eine schlechte: die Strompreise müssen wegen der Erhöhung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2013 angehoben werden.


Dank vorausschauender Einkaufspolitik der Stadtwerke bleiben die Gaspreise im kommenden Jahr stabil. Denn der Energiehandel der Stadtwerke kauft die Gasmengen für Konstanz in vielen „kleinen" Anteilen rund ein bis zwei Jahre im Voraus an der Börse und von Großhändlern ein. Der Energiehändler der Konstanzer Stadtwerke hat dabei die richtigen Einkaufszeitpunkte getroffen, so dass die Kunden hiervon profitieren können.


Umlagen verteuern Strom

Die Strompreise steigen in erster Linie wegen der vom Gesetzgeber beschlossenen Erhöhung der Umlage nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG). Sie steigt um 1,69 Cent auf nun 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich erhöhen sich auch die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und die Umlage für privilegierte Unternehmen nach § 19 Abs. 2 StromNEV. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden muss daher mit Mehrkosten von rund sieben Euro brutto pro Monat rechnen. Trotz der immer komplexer werdenden Situation am Strommarkt werden die Stadtwerke ihren Kunden aber wieder Preise im BEST-Ökostromtarif für ein Jahr bis Ende 2013 garantieren und 100 Prozent Ökostrom liefern


Energiewende ein gesellschaftliches Ziel

„Wegen der verschiedenen Umlagen wird es für uns immer schwerer, die Energieabrechnung für die Kunden verständlich darzustellen. Außerdem ist die Umsetzung dieser politischen Vorgaben, zu dem die Stadtwerke verpflichtet sind, nur mit großem Aufwand und entsprechenden administrativen Kosten zu schaffen", erklärt Kuno Werner, Geschäftsführer der Stadtwerke Konstanz. „Die Wende hin zu erneuerbaren Energien ist aber ein gesellschaftliches Ziel, das die Stadtwerke Konstanz als kommunaler Dienstleister grundsätzlich unterstützen", so Kuno Werner. „Dass die Energiewende etwas kostet, ist den meisten Menschen bewusst. Nicht gerecht ist die Verteilung der Lasten. Die Energiewende muss ein Gemeinschaftsprojekt aller Bürger sein und bedarf einer breiten Basis. Hier muss die Politik, die die EEG-Umlage geschaffen hat und mit der Strom aus erneuerbaren Energien gefördert wird, neue Wege aufzeigen. Strom muss für alle bezahlbar bleiben", betont er.


Energieberatung der Stadtwerke Konstanz

Eine Möglichkeit, seine Kosten zu senken, ist die Energieberatung der Stadtwerke Konstanz. Sie bietet eine umfangreiche Hilfe, um Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. „Die Erstberatung ist kostenlos und ich kann unsere Kunden nur ermuntern, diese Beratung in Anspruch zu nehmen", erklärt Stefan Benner, Leiter des Geschäftsbereiches Energiemarkt. Weitere Informationen hierzu gibt es im Kundenzentrum Energiewürfel der Stadtwerke in der Max-Stromeyer-Straße 21a oder per Telefon unter 07531/803-200


Info: Die Funktionsweise der EEG-Umlage


Betreiber von Photovoltaikanlagen, Windparks oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten für einen Zeitraum von 20 Jahren die Garantie, dass der von ihnen erzeugte Strom („EEG-Strom") zu einem festgelegten Tarif abgekauft wird, der über dem Marktpreis liegt. Dieser festgelegte Tarif wird als EEG-Vergütung bezeichnet. Käufer des EEG-Stroms sind die Betreiber der örtlichen Verteilnetze. Sie nehmen den Strom in ihr Netz auf und zahlen für jede eingespeiste Kilowattstunde die EEG-Vergütung an den Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlage. Der örtliche Verteilnetzbetreiber leitet den eingespeisten Erneuerbare-Energien-Strom an den Betreiber des überregionalen Übertragungsnetzes weiter und erhält von diesem die EEG-Vergütung erstattet.

Die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland (50hertz, amprion, Transnet BW und Tennet) verkaufen diese Strommengen an der Strombörse. Mit den daraus erzielten Erlösen wird ein Teil der EEG-Vergütungen finanziert. Da die EEG-Vergütungen aber höher sind als der Strompreis an der Börse, bedarf es einer zusätzlichen Finanzierung.
Hier hat der Gesetzgeber die Stromanbieter in die Pflicht genommen. Sie sind dafür verantwortlich, beim Kunden eine EEG-Umlage zu erheben und diese Umlage eins zu eins an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzureichen. Für jeden Stromanbieter gilt die gleiche EEG-Umlage, denn sie wird bundeseinheitlich festgelegt. Die EEG-Umlage wird jedes Jahr neu angepasst und im Oktober für das Folgejahr bekannt gegeben.


Zuletzt aktualisiert am: 31.10.2012

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