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Gedenken an NS-Opfer

Am Holocaustgedenktag erinnerte das Reichenauer Zentrum für Psychiatrie (ZfP) an oft vergessene Opfer der NS-Gewaltherrschaft: Der Historiker Arnulf Moser sprach über Zwangssterilisationen in Baden von 1933 bis 1945.


„Badische Heil- und Pflegeanstalt" lautete der Name des heutigen Reichenauer Zentrums für Psychiatrie (ZfP) während des Dritten Reiches. Die Rolle der Heil- und Pflegeanstalt bei der Anwendung des Erbgesundheitsgesetz und der Durchführung von Zwangssterilisationen beleuchtete der Historiker Arnulf Moser im Rahmen des Holocaustgedenktags, am 27. Januar, vor zahlreichen Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Justiz.

 

Am 1. Januar 1934 trat das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft. Von den Nazis als „minderwertig" eingestufte  Menschen sollten sich im Sinne einer „gesunden" Bevölkerungspolitik nicht mehr fortpflanzen dürfen. Dazu zählten zum Beispiel Behinderte und psychisch Kranke. Später wurden die Zwangssterilisationen auch auf unerwünschte Minderheiten, wie zum Beispiel die „Zigeuner", ausgedehnt. Diese „Rassenauslese" war eine Weichenstellung zur Massenvernichtung. In ganz Baden wurden 20 000 Anträge auf Zwangssterilisation eingereicht, 13 bis 14 000 wurden vollzogen. 450 bis 500 Patienten aus der Reichenauer Heil- und Pflegeanstalt wurden zwangssterilisiert. Darüber hinaus wurden mehr als 1500 ehemalige Patienten und deren Angehörige durch die Anstalt angezeigt, so Arnulf Moser.

 

Die Rolle des Konstanzer Gesundheitsamts 

Welche Rolle das Konstanzer Gesundheitsamt dabei spielte, beleuchtete der Historiker am Beispiel seines Leiters, Ferdinand Rechberg. Wenn die Heil- und Pflegeanstalt Reichenau selbst die Gutachten verfasste und beim Erbgesundheitsgericht einreichte, traten dort unter anderem Ärzte des Gesundheitsamts als Beisitzer, so auch Rechberg, auf. In anderen Fällen erstellte der Leiter selbst Gutachten für Zwangssterilisationen. 1000 erhaltene Fälle des Gesundheitsamtes hat Arnulf Moser verzeichnet. Zwar hat es im Konstanzer Bezirk im Vergleich zu anderen weniger Zwangssterilisationen gegeben, aber die von Moser dokumentierten Fälle, wie die von „Zigeunern", zeigen das unmenschliche Ausmaß der nationalsozialistischen Rassenauslese. So wurden ein „Zigeuner", der mit einer arischen Frau verheiratet war, und seine 17-jährige Tochter 1944 zwangssterilisiert, obwohl keine Erbkrankheit vorlag. Die jüngere Tochter entkam dem Schicksal, da der Leiter der Konstanzer Frauenklinik, Kurt Welsch, eine Scheinoperation durchführte.

 

Als Mitläufer Karriere gemacht 

Nach Kriegsende wurde Rechberg durch die Franzosen verhaftet. Man klagte ihn wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit an. Da in den genannten Fällen keine französischen Staatsbürger betroffen waren, übergab die französische Justiz das Verfahren an die deutsche Staatsanwaltschaft. Sie stellte beim Leiter des Gesundheitsamtes und zwei weiteren Ärzten ein schuldhaftes und strafbares Verhalten fest. Da aber nur eine sechsmonatige Haftstrafe zu erwarten sei, wurde das Verfahren 1950 eingestellt. In einem weiteren Verfahren erfolgte aufgrund unklarer Zeugenaussagen ein Freispruch zugunsten Rechbergs. Er wurde 1949 als Mitläufer eingestuft.

 

In der Folge versuchte Ferdinand Rechberg wieder als Leiter des Gesundheitsamtes eingestellt zu werden, „nach heutigen Vorstellungen unbegreiflich", so Arnulf Moser. 1950 trat er eine Stelle in der wieder eröffneten Reichenauer Anstalt an. 1953 starb der Direktor und Rechberg wurde trotz fachlicher und politischer Bedenken neuer Direktor. Das erschütternde Resultat, das Moser präsentierte: Rechberg fungierte erneut als Gutachter in Entschädigungsfällen des Erbgesundheitsgesetzes. Er begutachtete also dieselben Menschen, die er in den 1930ern nach dem Erbgesundheitsgesetz eingestuft hatte.



Zuletzt aktualisiert am: 30.01.2012

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