Allgemeine Hinweise zum Verfahrensablauf
Seit der Änderung des Gaststättengesetzes zum 01.07.2005 ist eine Gaststättener-laubnis nur noch im Falle einer Alkoholabgabe erforderlich. Bitte beachten Sie aber, dass auch für erlaubnisfreie Betriebe (alkoholfreie Getränke und Speisen) eine Ge-werbeanmeldung vorzunehmen ist.
Was ist bei einer Neuerrichtung / Änderung eines Lokals zu beachten?
Im Falle einer erstmaligen Eröffnung oder im Falle wesentlicher Änderungen (z.B. in der Betriebsart, in der Gastraumfläche etc.) eines bestehenden Lokals ist immer zunächst die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu klären.
Voraussetzung für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist stets das Vorliegen einer baurechtlichen Genehmigung, welche die künftigen Betriebsräumlichkeiten und die beabsichtigte Nutzung umfasst. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das städtische Baurechts- und Denkmalamt (Untere Laube 24 in 78462 Konstanz; Baupunkt, Tel. 07531/900-733).
Im übrigen verläuft das Erlaubnisverfahren wie nachfolgend beschrieben.
Wie läuft die unveränderte Übernahme eines bestehenden Lokals ab?
Nach Antragseingang bitten wir verschiedene Behörden um eine Stellungnahme (z.B. Finanzamt, Amtsgericht, Polizei, Stadtkasse, Baurechtsamt etc.), um die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers wie auch ggf. die raumbezogenen Anforderungen zu überprüfen.
Sobald alle notwendigen Unterlagen (sh. unten) und Stellungnahmen bei uns ein-gegangen sind, wird nach Terminvereinbarung eine gemeinsame Besichtigung des Lokals (= Abnahme) mit einem Vertreter des Bürgeramtes und des Veterinäramtes durchgeführt. Im Anschluss daran wird -sofern sich daraus keine Hinderungsgründe ergeben- die Gaststättenerlaubnis erteilt. Einer Betriebseröffnung steht dann nichts mehr im Wege.
Bitte kalkulieren Sie im Regelfall eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis ein. Für diese Gaststättenkonzession wird eine einmalige Verwaltungsgebühr berechnet, deren Höhe sich hauptsächlich an der Größe der Betriebsräumlichkeiten, an der Lage des Betriebs und am Betriebsumfang orientiert. Bitte wenden Sie sich zwecks näherer Informationen an Ihre zuständige Sachbearbeiterin.
Im Falle einer unveränderten Betriebsübernahme besteht mittels einer sogenannten vorläufigen Erlaubnis die Möglichkeit einer früheren Eröffnung, sofern die ersten 4 aufgeführten Unterlagen (sh. unten) vorliegen und eine Abnahme durchgeführt wurde. Für diese vorläufige Erlaubnis wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr berechnet.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung !
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
ausgefülltes Antragsformular (erhältlich in Zimmer 1.03, 1.06 oder 1.07)
polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei Wohnsitzgemeinde; in Konstanz: Verwaltungsgebäude Laube, Bürgerbüro)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei Wohnsitzgemeinde; in Konstanz: Verwaltungsgebäude Laube, Bürgerbüro)
Kopie des Pachtvertrags über die Räumlichkeiten
Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt oder Unterzeichnung der beiliegenden Befreiungserklärung
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) (Anmeldungen für die Unterrichtung bei der IHK, Frau Bottlang-Meid, Tel.: 07531/ 2860-148)
Belehrungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz
(Anmeldung für die Belehrung bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt)
Grundriss- und Lageplan von den Betriebsräumen
(nur bei Neuerrichtungen oder Änderungen)
Vorlage einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
(nur bei ausländischen Antragstellern)
Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
Ansprechpartnerinnen (Aufteilung siehe auch Übersicht rechts oben):
linksrheinisch:
Frau Christine Barth
Zimmer: 1.06
Tel. 07531/900-747
BarthCh@stadt.konstanz.de
rechtsrheinisch nördlich Bahnlinie
einschließlich Ortsteile:
Frau Annette Beirer
Zimmer: 1.06
Tel. 07531/900-802
BeirerA@stadt.konstanz.de
rechtsrheinisch südlich Bahnlinie:
Frau Sabine Hohnberg
Zimmer: 1.07
Tel. 07531/900-801
HohnbergBA@stadt.konstanz.de
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