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Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt

Der bisherige "Platzverweis" wurde im November 2008 durch eine Neufassung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg in § 27 a Abs. 3 für den häuslichen Bereich als Wohnungsverweis speziell geregelt. Zum Schutz von Personen, die in ihrer Wohnung verletzt oder bedroht werden, kann die Ortspolizeibehörde dem Täter gegenüber einen Wohnungsverweis von bis zu zwei Wochen aussprechen und ggfs. ein Rückkehr- und Annäherungsverbot erlassen

Polizeiliche Anordnungen zum Schutz von Frauen und Kindern bei Gewalt im häuslichen Bereich in Konstanz können durch die Landespolizei und / oder die Ortspolizeibehörde erlassen werden.

Seit Mai 2001 praktizieren die Stadt Konstanz, die Polizeidirektion Konstanz und die Projektgruppe häusliche Gewalt in Konstanz das Platzverweisverfahren. Dieses Verfahren beabsichtigt, häusliche Gewalt in unserer Gesellschaft ernst zu nehmen, nicht mehr zu tolerieren, öffentlich zu machen und zu sanktionieren.

Bestehen weitere Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Konstanz, Frauenbeauftragte

Tel. 07531/900-285
Fax: 07531/900-295

albrechtc@stadt.konstanz.de

Ansprechpartnerin seitens der Ortspolizeibehörde:

Frau Christine Barth

Tel. 07531/900-747
Fax 07531/900-709

Bürgeramt / Abt. öffentliche Sicherheit
Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zimmer: 1.06

Dienstag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und
Mittwoch auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Was ist ein Wohnungsverweis, Rückkehr- bzw. Annäherungsverbot?

Konkret bedeutet ein Wohnungsverweis, dass der Gewalttäter von der Polizei unmittelbar nach der Tat die Hausschlüssel abgenommen bekommt und sofort die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Für eine festgesetzte Zeit darf er nicht mehr in die Wohnung zurückkehren. Verstößt er gegen diese polizeiliche Verfügung, droht ihm ein Zwangsgeld bzw. Zwangshaft und / oder Bußgeld.

Das Annäherungsverbot bedeutet, dass der Gewalttäter sich dem Opfer und eventuell bedrohten Kindern nicht annähern darf.


Wer spricht ihn aus?

Dem Täter wird die Verfügung durch die Polizeibeamtinnen und –beamten eröffnet, erklärt und die Konsequenzen geschildert. Die Polizei beschlagnahmt seinen Wohnungsschlüssel. Die Maßnahmen werden bei Anordnung durch den Polizeivollzugsdienst auf höchstens vier Werktage und bei Anordnung durch die Polizeibehörde (Bürgeramt) auf höchstens zwei Wochen befristet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie um zwei Wochen verlängert werden.

Wer ist dafür zuständig?

Das Bürgeramt der Stadt Konstanz ist neben dem Polizeivollzugsdienst für polizeiliche Schutzanordnungen zuständig. Über die Dauer der Schutzanordnung und ein eventuelles Annäherungsverbot wird dort entschieden. Um Fragen zu klären, können sie sich unter der Telefonnummer (07531/900-747 und -752) an das Bürgeramt der Stadt Konstanz wenden.

....und die Kinder?

Leben minderjährige Kinder im Haushalt wird der Soziale Dienst der Stadt Konstanz informiert und nimmt Kontakt zu den Eltern auf.

...wie soll es weitergehen?

Wir empfehlen den Betroffenen - Frauen und Männern -, sich bei Ihren Überlegungen, wie es weitergehen soll, von einer Beratungsstelle unterstützen zu lassen.

Hilfen des Frauenhauses Konstanz
Wenn die betroffene Frau nicht in der Wohnung bleiben möchte, kann sie auch in das Konstanzer Frauenhaus gehen. Die Polizei unterstützt sie dabei. Frauen können sich dort auch selbst melden.

Das Angebot umfasst:

  • Aufnahme ins Frauenhaus
  • Beratungsgespräche zur Klärung der Konfliktsituation
  • Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen
  • Sicherung der Existenzgrundlage
  • Hilfen zur Verarbeitung der erlittenen Mißhandlungen
  • Informationen über weitere Hilfsangebote und Vermittlung dorthin (07531/15728).

Wer berät Frauen, die Gewalt erlebt haben?

Frauen helfen Frauen in Not e.V.
Allmannsdorferstr. 14
78464 Konstanz

Tel. 97531/67999
Fax 07531/693579

beratung@gewaltgegenfrauen.de
www.gewaltgegenfrauen.de

Frauen helfen Frauen in Not e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, konkrete Hilfen bei Gewalt gegen Frauen anzubieten. Das Angebot ist kostenlos und auf Wunsch anonym.

Es umfasst:

  • Sofortige Krisenintervention und Beratungen ohne Wartezeiten
  • Prozessvorbereitung und –begleitung bei Anzeigen
  • Begleitung zu Polizei, Ämtern, ÄrztInnen, RechtsanwältInnen etc.
  • Information und Beratung bezüglich weiterreichender Hilfsangebote
  • Anlauf- und Koordinierungsstelle für Selbsthilfegruppen/therapeutische Gruppen ( 07531/67999 )


Wer hilft und berät sonst noch?

Opfer:

Polizei: ( 07531/995-0 )
Sozialdienst Kath. Frauen: ( 07531/23891 und 15941 )
Pro Familia ( 07531/26390 )
Psychologische Beratungsstelle der Evang. Kirche: ( 07531/363260 )
Kath. Ehe-, Familien und Lebensberatung: ( 07531/23210 )
Psychologische Beratungsstelle des Landkreises Konstanz: ( 07531/51045 )
Beratungs- und Vertrauensstelle für Kindesmisshandlung und
sexuellen Missbrauch ( 07531/3632620 )
Weißer Ring: ( 07531/53838 )

Stadt Konstanz:
Sozialer Dienst: ( 07531/900-467 )
Frauenbeauftragte: ( 07531/900-285 )
Bürgeramt: (07531/900-747)

Kinder und Jugendliche:

Stadt Konstanz, Sozialer Dienst: ( 07531/900-467 )
Kinderschutzbund: ( 07531/67900 )
Beratungs- und Vertrauensstelle für Kindesmisshandlung und
sexuellen Missbrauch ( 07531/26257 )

Täter:

Pro Familia: ( 07531/26390), siehe auch Flyer "Stop it"
Psychologische Beratungsstelle des Landkreises Konstanz: ( 07531/51045 )
Psychologische Beratungsstelle der Evang. Kirche: ( 07531/27020 )

Weitere wichtige Telefonnummern:

Telefonseelsorge 24 Stunden: ( 0800/1110111 kostenfreie Nummer )
Integrationsbeauftragte der Stadt Konstanz ( 07531/900-456 )
Amtsgericht mit Familiengericht: ( 07531/280-1502 )

 


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Informationen als pdf

Flyer Stop it 2010 [PDF, 115 kb]

Informationen für den Täter bei häuslicher Gewalt