Sie wollen am Bodensee ("Konstanzer Trichter", Obersee, Überlingersee, Untersee, rund um die Insel Mainau) oder am Rhein angeln? Hierzu benötigen Sie neben dem Fischereischein eine Berechtigung, um in dem von Ihnen gewünschten Gewässer fischen zu dürfen
Den Fischereischein erhalten Sie beim Bürgeramt - Abteilung Gewerbe und öffentliche Sicherheit
Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen?
Gebühren
a. | Fischereischein auf Lebenszeit - mit Fischereiabgabe für 1 Jahr - mit Fischereiabgabe für 5 Jahre - mit Fischereiabgabe für 10 Jahre |
28,00 € 60,00 € 100,00 € |
b. | Jugendfischereischein | 6,00 € |
c. | Duplikat Fischereischein auf Lebenszeit | 20,00 € |
Hinweise:
Einen Jugendfischereischein erhalten Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehnjährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeines (Angelschein).
Einzelheiten zum Erwerb der Fischerprüfung erhalten Sie beim Landratsamt Konstanz,
Tel. 0 75 31 / 800 - 732
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Berechtigungsscheine:
Auskünfte zu Berechtigungsscheinen erhalten Sie direkt bei den ausstellenden Stellen.
Ausgabe der Sportfischerkarte für Seerhein und Untersee
(Gültigkeitsbereich: Untersee, Rhein und Radolfzeller Aach):
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