Schrottfahrzeuge
Als Schrottfahrzeuge werden abgemeldete oder ohne TÜV/AU-Zulassung befindliche Fahrzeuge (LKW, PKW, Motorräder, Roller, Mofas, Anhänger) bezeichnet, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Diese Fahrzeuge werden zunächst mit einer Allgemeinverfügung (gelb) am Fahrzeug mit Fristsetzung zur Entfernung versehen.Sollten sie bei einer Nachkontrolle nicht entfernt sein, lässt die Straßenverkehrsbehörde diese Fahrzeuge auf das städtische Verwahrgelände abschleppen.
Der oder die ermittelte Halter/in erhält einen Leistungsbescheid mit den erhobenen Abschleppkosten und einer Verwaltungsgebühr.Nach einer bestimmten festgelegten Frist wird ein Fahrzeug, welches nicht abgeholt wird öffentlich versteigert oder je nach Wirtschaftlichkeit entsorgt.
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