Sie möchten Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland einladen und haben dazu Fragen?
Auf unserem Flyer "Einladung aus dem Ausland (Touristenvisum)" finden Sie einige Antworten und unsere Ansprechpartner für Sie.
Grundsätzlich benötigen wir immer die Angaben des Besuchers. Dafür steht Ihnen ein Vordruck "Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG" (siehe unten) zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Erteilung oder Versagung eines Visums in der alleinigen Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretung steht. Ob Ihr Besuch das Visum erhält, entscheidet alleine die deutsche Auslandsvertretung. Die Ausländerbehörde hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
Ausführliche Informationen zu den Visabestimmungen finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes .
(Stand: 08.03.2013)
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