Zensus 2011 - hinter diesem Begriff verbirgt sich eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland und Europa. Der Zensus ist eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land leben, wie und wo sie wohnen und arbeiten.
In Deutschland findet in diesem Jahr der Zensus 2011, eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Woh-nungszählung statt. Damit wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erstmals wird ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Im Unterschied zur Volkszählung 1987 werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus Registern für statistische Zwe-cke genutzt. Dazu gehören vor allem Angaben aus den Melderegistern der Gemeinden, aus dem Register der Bundesagentur für Arbeit sowie aus den Dateien zum Personalbestand der öffentli-chen Hand.
Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten für die keine Register verfügbar sind, wird es Befragungen geben. Ab dem 9. Mai 2011 werden bundesweit knapp 10 Prozent der Bevölkerung bei der Haushaltebefragung angesprochen sowie in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Erhebungen stattfinden, also beispielsweise in Senioren- und Studentenwohnheimen. Für die Durchführung und Organisation dieser Befragungen ist die Erhe-bungsstelle Zensus 2011 bei der Stadt Konstanz zuständig, die räumlich, personell, organisatorisch und technisch von anderen Verwaltungsstellen getrennt ist. Die Befragungen werden durch Interviewerinnen und Interviewer (Erhebungsbeauftragte) durchgeführt.
Alle Gebäude- und Wohnungseigentümer werden mit der Post einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten. Nur etwa ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger kommt mit dem Zensus 2011 direkt in Berührung, indirekt fließen allerdings durch die Bereitstellung der Registerdaten Angaben über die gesamte Bevölkerung in die Ergebnisse des Zensus 2011 ein.
Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben. Bei der Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (bspw. römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche, jüdische Ge-meinden), Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit (unter anderem die Branche, in der man tätig ist, sowie Angaben zum Beruf). Diese Fragen müssen beantwortet werden. Die Angabe zum Glaubensbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) ist freiwillig. Nach dem Einkommen der Menschen wird nicht gefragt.
In Baden-Württemberg werden etwas mehr als 1,1 Mio. Menschen befragt. Nach einem mathema-tisch-statistischen Zufallsverfahren wurden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Haushalte befragt werden. Dadurch wird die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleistet. Die Erhebungsbeauftragten werfen ab Anfang Mai 2011 eine Terminankündigungskarte gemeinsam mit Informationen zur Erhebung (Anschreiben, Flyer, Rechtsgrundlagen) in den Briefkasten der zu befragenden Personen ein. Beim angekündigten Termin stellen sich die Interviewerinnen und In-terviewer zunächst vor und weisen sich unaufgefordert mit ihrem Interviewerausweis und dem Personalausweis aus. Sie sind angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten. Die Interviewerinnen und Interviewer bitten zunächst um Benennung der in der Wohnung lebenden Personen und tragen Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum in die Erhebungsliste ein. Daran schließt sich dann das Interview an. Sollte das Angebot eines Interviews seitens des Haushalts nicht gewünscht werden, wird der Fragebogen zur Selbstausfüllung übergeben. Dieser muss dann ausgefüllt an die Erhebungsstelle übermittelt oder dort abgegeben werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Angaben bequem, mit wenig Aufwand zu jeder Tageszeit über eine gesicherte Internetverbindung zu senden. Hierzu werden die Fragebogennummer und der Aktivierungscode benötigt, die auf dem Fragebogen angegeben sind.
Sollte der Haushalt beim ersten Termin nicht anwesend sein, kommt eine Zweitankündigungskarte zum Einsatz. Ist auch beim zweiten Termin niemand anzutreffen, übergibt die Interviewerin bzw. der Interviewer die weitere Befragung der Erhebungsstelle. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragung in den 12 Wochen nach dem Stichtag, also bis Ende Juli 2011, abzuschließen.
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Angaben der Melderegister über die Be-wohnerinnen und Bewohner in diesen Einrichtungen oft ungenau. Deshalb wird beim Zensus 2011 in diesen Bereichen eine Vollerhebung durchgeführt. Das entsprechende Erhebungsprogramm beschränkt sich dabei auf wenige Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörig-keit oder auch Informationen darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist. In der Regel geben die Bewohnerinnen und Bewohner mündlich gegenüber einer Interviewerin oder einem Interviewer die benötigten Auskünfte. Alternativ können die Angaben wie bei der Haushaltebefragung auch online oder postalisch übermittelt werden. Einige dieser Einrichtungen wurden im Rahmen der Haushaltebefragung ausgewählt und müssen damit auch die dort vorgesehenen Fragen beantwor-ten.
Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Behindertenwohnheime oder Notunterkünfte für Ob-dachlose ist ein besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. Dort werden die Bewohnerinnen und Bewohner über den Zensus zwar informiert, befragt wird aber die Einrichtungsleitung.
Rund 3 Mio. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen erhalten bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ab Anfang Mai 2011 mit der Post einen Brief vom Statis-tischen Landesamt Baden-Württemberg. Die kommunalen Erhebungsstellen sind hier nicht einge-bunden. Es wird gebeten, den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurück zu sen-den. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen den Rückum-schlag mit 1,45 € frankieren. Selbstverständlich gibt es auch hier die Möglichkeit, Porto zu sparen und die Fragen bequem, zu jeder Tageszeit und kostengünstig online über eine sichere Internet-verbindung zu beantworten. In der Rubrik online, auf der ersten Seite des Fragebogens, sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die dafür benötigt werden.
Bei den Angaben zum Gebäude geht es um Fragen nach der Art des Gebäudes (handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Geschäftshaus mit einer Wohnung?), der Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp (bspw. freistehendes Haus oder Doppelhaus), dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, den Eigentumsverhältnissen (bspw. Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Privat-person, kommunales Wohnungsbaunternehmen) und der Heizungsart (bspw. Fernheizung oder Blockheizung). Bei den Fragen zur Wohnung geht es um die Wohnungsnutzung, d.h. ob die Woh-nung vermietet oder vom Eigentümer bewohnt ist. Weitere Fragen beziehen sich auf die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die Eigentumsverhältnisse (ist der Eigentümer eine Privatperson, ein privatwirtschaftliches oder einer öffentliches Unternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft). Die Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Nach der Höhe der Miete wird nicht gefragt.
Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Einzel-angaben werden strikt geheimgehalten, ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nur anonymisiert ausgewertet. Alle an der Durchführung des Zensus 2011 beteiligten Personen in den Erhebungsstellen, im Statistischen Landesamt und die Erhebungsbeauftragten sind auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besonders verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus 2011 nur in eine Richtung, aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Es gilt das Rückspielverbot, das besagt, dass Einzelangaben nicht an Behörden weitergegeben werden dürfen, weder an das Einwohnermeldeamt, noch an das Finanzamt noch an die Polizei.
Man kann sich unter www.zensus2011.de, den Webseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder jederzeit umfassend über den Zensus informieren. Alles Wissenswerte zur Durchführung des Zensus in Baden-Württemberg ist auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistik-bw.de zu finden. Für Fragen ist eine kostenfrei Hotline unter der Nummer 0800 58 87 854 geschaltet.
Musterfragebogen zu den verschiedenen Erhebungen finden Sie unter folgendem Link des Statistischen Bundesamtes:
Für die Durchführung des Zensus 2011 in Konstanz zuständig ist die
Katja Bernhard
Jessica Fuchs
Birgit Menzi
Christina Stett
Cornelia Stützer-Kreher
Dagmar Herr
+49 7531 8040 227
Weitere allgemeine Informationen zum Zensus 2011 finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundes- und Landesamtes:
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Alle Bürgerinnen und Bürger, die zuverlässig und verschwiegen sind, können als Interviewer beim Zensus 2011 mitarbeiten. Die attraktive Aufwandsentschädigung ist ganz oder teilweise steuerfrei und beträgt pro Fragebogen zwischen 2,50 € und 7.50 €. Befragt werden jeweils ca. 100 Personen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei der Erhebungsstelle unter 07531-8040222 oder per Email an zensus2011
@stadt.konstanz.de