Das Standesamt beurkundet jeden Sterbefall, der sich innerhalb der Stadt Konstanz und den Ortsteilen ereignet.
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt gemeldet werden (Samstag zählt nicht als Werktag). Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes.
Kosten je Urkunde: 12,00 Euro
Mit der Anzeige des Sterbefalles kann auch ein Bestatter beauftragt werden.
Kontakt:
Dienstort: Rathaus, Eingang Hussenstr. 13
Telefon: 07531 / 900-655
Telefax: 07531 / 900-484
Gesetzliche Erben sind
Die Angaben zu Grundbesitz und Vermögen sind freiwillig. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu Grundbesitz und Vermögen gegenüber dem Standesamt oder dem Nachlassgericht zu machen.
Erbscheine
Erbscheine werden vom Notariat nur auf Antrag der Hinterbliebenen ausgestellt, wenn dort die Todesanzeige des Standesamts vorliegt.
Das Standesamt Konstanz stellt eine Todesanzeige aus und sendet sie dem zuständigen Notariat - Nachlassgericht - zu, wenn der Verstorbene einen Wohnsitz in Konstanz angemeldet hatte (§§ 39, 40 LFGG).
Hierzu benötigen wir Namen, Geburtsdatum, Wohnadresse mit Postleitzahl der Erben oder Erbersatzberechtigten.
Existiert ein eigenhändiges Testament des Erblassers, müssen Sie dieses gemäß § 2259 Abs. 1 BGB dem Notariat - Nachlassgericht - Rheingasse 20, 78462 Konstanz vorlegen.
Karl-Heinz Wiehler
Angelika Del Vecchio
Kontakt:
Dienstort: Rathaus, Eingang Hussenstr. 13
Telefon: 07531 / 900-655
Telefax: 07531 / 900-484
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