Seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gibt es drei unterschiedliche Gebührensätze.
Als Grundlage für die Berechnung der Abwasser- und Schmutzwassergebühren dient der durch Wasserzähler gemessene Verbrauch von Frischwasser (Frischwassermaßstab) auf dem Grundstück. Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren sind die reduzierten versiegelten Flächen auf dem Grundstück.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Rückerstattung für einen Teil Ihrer aktuell bezahlten Abwassergebühr beantragen. Ob dies für Sie zutrifft erfahren Sie in unserem Informationsblatt.
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