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Hausanschlüsse

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens muß insbesondere bei Neubauvorhaben ein Entwässerungsantrag eingereicht werden.
Aus den Auflagen zur Baugenehmigung geht hervor, ob ein Antrag zu stellen ist.


Bitte folgende wichtige Planunterlagen beilegen:


Für Grundstücksentwässerungsanlagen, in die häusliches Abwasser eingeleitet werden soll: 

  • amtlicher Lageplan (1:500) mit der Darstellung u.a. des geplanten Gebäudes, der Grundleitung und des Anschlusses an den öffentlichen Kanal.
  • Grundrißplan (1:100) aller Untergeschosse (unterhalb der Rückstauebene) mit Darstellung der Entwässerung
  • Vertikalschnitt (Strangschema) des zu entwässernden Gebäudes in Richtung des öffentlichen Kanals mit Darstellungen der Grund- und Hauptleitungen, Fallrohre, Gefälle und Rohrquerschnitt der Hausanschlussleitung und des öffentlichen Kanals. Die Höhen (ü. N.N.) der Straßenoberkante) an der Anschlußstelle, der Gebäudegeschosse und der Hofflächen sind anzugeben!


Für Grundstücksentwässerungsanlagen, in die gewerbliches Abwasser eingeleitet werden soll:

  • je ein Grundrißplan aller Gebäudegeschosse mit allen abwassertechnisch relevanten Angaben incl. Darstellung der Abwasserbehandlungsanlage


Ansprechpartner

Herr Bernhard Engelmann

Tel. +49 7531 996-142

 

 


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